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[ Anspruch auf Kindergeld? - Davor Praktikant... ]
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dadude
Analyst


Dabei seit: Nov 2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: So 22 Nov, 2009 15:38    Titel: Anspruch auf Kindergeld? - Davor Praktikant... Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,

war ab Januar 2009 als Praktikant in der Bank angestellt und hab da als Gehalt das eines Azubis des 1ten Jahres bekommen aber keine VL, das war 770 € Brutto.

Bin seit September also offiziell dabei und Vergütung ist Brutto mit VL 810 € monatlich.
Diesen Monat gabs auch noch das anteilige Weihnachtsgeld.

Nur langsam wirds mir Bange, nicht das meine Mutter das Ganze später zurückzahlen muss.
Da ich von dem Ganzen eher wenig Ahnung habe und hörte, dass man diverse Sachen als Werbungskosten ansetzen kann, wollt ich nachfragen, was denn genau und wie macht man das?
Bekannte meinten da müsste ich zum Steuerberater (Steuererklärung), stimmt das oder wird das simpel übers Arbeitsamt abgerechnet?
Wärs möglich, das mir das Kindergeld bereits im ersten Jahr gestrichen wird?
Werden im nächsten Jahr die Freibetragsgrenzen erhöht bzw. hat das irgendwelche Auswirkungen oder ist das bei unserem Gehalt nicht von Belang?

Mfg
 
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Verfasst am: So 22 Nov, 2009 15:38    Titel: Anspruch auf Kindergeld? - Davor Praktikant...  



 
Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Mo 23 Nov, 2009 17:42    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Als erstes lege ich dir die Suchfunktion ans Herz, das Thema gabs hier schon oft.

Normalerweise bekommst du dann kein Kindergeld mehr wenn du mehr als 7680 Euro im jahr verdienst.(nach abzug von sozialabgaben und 920 euro pauschalen werbungskosten).
Dieser betrag steigt anfang 2010 auf 8004 euro.

Und ja, du kannst mehr werbungskosten als diese 920 absetzen, wenn du sie denn nachweisen kannst.
Wie das geht sagt dir die Suchfunktion...
 
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Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Mo 23 Nov, 2009 20:55    Titel: Re: Anspruch auf Kindergeld? - Davor Praktikant... Antworten mit Zitat nach oben ... 

Bekannte meinten da müsste ich zum Steuerberater (Steuererklärung), stimmt das oder wird das simpel übers Arbeitsamt abgerechnet?

Wenn du unbedingt zum Steuerberater willst...
Das ganze erfolgt in Koordination mit der Familienkasse, die meist bei der Agentur für Arbeit angesiedelt ist.


Wärs möglich, das mir das Kindergeld bereits im ersten Jahr gestrichen wird?

Ja, wenn du nicht genügend Werbungskosten zusammenbekommst.

Kuhlo
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Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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dadude
Analyst


Dabei seit: Nov 2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo 23 Nov, 2009 22:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Nabend,

habe Sufu benutzt, nur leider nix genaueres gefunden.
Also kann ich davon ausgehen das alles mit der Fam.kasse zu klären ohne irgendwelche Steuerberater etc.

Dadurch das die Einkommensgrenze erhöht wird ändert sich ja erst was für 2010, dieses Jahr bleibt ja davon unberührt oder?

Wie wird denn das gehandhabt wenn man drüber ist, muss man da nur den Teilbetrag zurückzahlen oder gleich den Monatsbetrag?

Kann man Anzüge und sowas auch als Werbungskosten ansetzen, sonst ein paar spezielle Beispiele?

Mfg
 
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lyseduese
Moderator


Commerzbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 454
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: Di 24 Nov, 2009 0:19    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also, die Frage, ob du zum steuerberater musst oder niht, aknnst du dir nur selbst beantworten. er ist ja keine Instanz, die man einbinden MUSS. wenn du aber auf Nummer sicher gehen willst, was z.B. Werbungskosten betrifft, dann kannst du natürlich einen fragen.
Werbungskosten sind alles, was du benötigst, um seine Ausbildung ausüben zu können, also
Anzüge
Bücher
Laptop
Fahrten

...
 
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Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Di 24 Nov, 2009 9:38    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Anzüge gelten nicht Wink

Irgendwo habe ich das ganze doch mal ausführlich dargestellt...

Um Weihnachten hab ich viel Zeit, da schreib ich das ganze nochmal geordnet auf Smile

Bitte erinnert mich dran!

Kuhlo

€: unter bankkaufmann.com/ftopict-4726-werbungskosten.html steht was
ansonsten unter studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php
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dadude
Analyst


Dabei seit: Nov 2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr 27 Nov, 2009 22:09    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hab mir den FAQ angeschaut und muss sagen wirklich astreine Arbeit nur eines wird mir davon nicht ersichtlich:

Die Werbungskosten (920 €); wenn man solche zusätzlich ansetzt, fängt man da von "Null" an, oder kann man die 920 immer abziehen und ab da dann seine Werbungskosten anrechnen?

Beispiel: Freibetragsgrenze überschritten, deswegen ziehe ich die 920 € Werbungskosten ab - immer noch drüber, wenn ich jetzt anfange z.B. Fahrtgeld für 100 € dazuzurechnen, bin ich dann bei 1020€ Werbungskosten mit den bereits angesetzten 920€ oder bei "anfänglichen" Werbungskosten i.H. von 100€?


BTW: Anzüge gelten also nicht...Arbeitsfahrten gelten nur einmalig (Hin, aber nicht zurück)?
Es werden nur die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet (14,9%) Kirchensteuer, Soli etc. nicht oder?
 
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neledarikamrat
Moderator


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 2778

BeitragVerfasst am: Fr 27 Nov, 2009 22:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

genau, dein einkommen nur abzüglich der sozialversicherungsbeiträge darf 7680 euro nicht überschreiten...

die werbungskosten in höhe von 920 euro gelten generell bei jeden, deswegen heißt das ding ja auch werbungskostenPAUSCHALE Wink demnach macht es erst sinn, deine werbungskosten auszuweisen, wenn sie die 920 euro übersteigen, da diese eh bei jedem abgezogen werden...

und was die fahrten angeht, verhält es sich beim kindergeld wie bei der steuer: es gilt nur eine strecke (hin bzw. zurück) und dabei muss auch der kürzeste weg angegeben werden (wenn du z.b. mit dem auto die schnellste strecke fährst, es aber noch ne kürzere - wenn auch langsamere - gibt)...
 
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Verfasst am: Fr 27 Nov, 2009 22:32    Titel:  



 
fritte
Analyst


Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Do 03 Dez, 2009 16:58    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hi Leute,

Bin ganz frisch an Bord, und hab direkt ne Frage zu dem Thema. Vorweg: Ja, Suche hab ich benutzt, das hier scheint am ehesten zu zutreffen.

Nun zu meiner Frage:

Also ich bin im Moment im 1. LJ, verdiene ganz normal nach Tarif + 40€ VL. Also 776,15 um genau zu sein.
Mit dem Kindergeld passt das ja vorne und hinten nicht.
Wie sieht das jetzt aus wegen den Werbungskosten? Ich kann ja jetzt noch nicht angeben, wie hoch die im nächsten Jahr sein werden... Unter der Freigrenze bleibe ich ja ohnehin nicht.
Wird trotzdem erstmal Kindergeld gezahlt und meine Eltern müssen es eventuell zurückzahlen, falls der Anspruch darauf flöten geht, oder wie läuft das?
Oben steht außerdem was vom Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsausgaben... Versteh ich nicht so ganz... Fürs Kindergeld muss doch der Brutto-Betrag angegeben werden... Oder kann ich mir Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsabgaben schon mal "im Kopf" abziehen? Damit wär ich ja locker wieder unter der Grenze...
Dann noch ne andere Sache: Bis jetzt konnte mir das noch keiner so wirklich erklären: Laut unserer Versicherungstante kann ich ne Betreibliche Altersvorsorge abschließen, die wird ja sofort vom Bruttolohn bezahlt, also verringere ich damit mein Brutto... So weit, so gut... Lohnt sich das wirklich, oder bekommt man das mit den erhöhten Werbungskosten in der Regel gedeckelt?
Hab nämlich eigentlich keine Lust auf ne BA, weil ich mit dem Gedanken spiele nach der Ausbildung zum Bund zurück zu gehen...

Danke schonmal für die Hilfe Wink
 
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Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Do 03 Dez, 2009 18:39    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Alle deine Fragen lassen sich mit Ja beantworten Wink


Die Grenze liegt ab 2010 bei 8004 euro.

bei deinem gehalt solltest du da drunter bleiben, da du sozialversicherungsbeiträge abziehen kannst, und zwar nicht nur im kopf, sondern auch auf dem formular der kindergeldkasse...
 
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