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[ Anspruch auf Kindergeld? - Davor Praktikant... ]
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neledarikamrat
Moderator


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 2778

BeitragVerfasst am: Mi 30 Dez, 2009 12:11    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

doch, das ist durchaus möglich... vor allem durch das 13. monatsgehalt, das logischerweise auch dazu zählt, kommt man zumindestens gefährlich nah ran an die obergrenze... vl zählen ja auch dazu^^
 
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Verfasst am: Mi 30 Dez, 2009 12:11    Titel:  



 
dadude
Analyst


Dabei seit: Nov 2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr 14 Mai, 2010 13:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

*rauskram*

Hi miteinander,

die Tage gehen ins Land aber vom Kindergeld keine Spur.
Mittlerweile warte ich seit nem halben Jahr drauf.
Deren Antwort: "ist in Bearbeitung" -.-

Eine Sache ist mir da nicht ganz klar:

Die Verpflegungskosten:
Wann kann ich die in der Rechnung der Werbungskosten ansetzen?
Wenn man min. 8 Std. von daheim weg is bekommt man doch 6,-€.
Auch wenn man keine doppelte Haushaltsführung betreibt.
Doch ist das begrenzt auf 3 Monate die Pauschale?
Oder stimmt das mit den Verpflegungskosten überhaupt nicht?
Bitte um Aufklärung.

BTW: Kann man bezgl. Kindergeld solche Pauschalen für Reinigungskosten oder Kontoführungsgebühren auch ansetzen oder geht das nur bei der Steuer?
 
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broker
Analyst


Landesbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Feb 2010
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Mi 09 Jun, 2010 15:22    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Du bekommst nur eine Verpflegungskostenpauschale, wenn du dienstlich unterwegs bist, d.h. du z.B. Außendienstmitarbeiter bist oder zu einer Arbeitsstätte fährst, die nicht regelmäßig ist. Das ist schwer, denn sobald du irgendwo eingestellt bist, ist der Ort an dem du arbeitest schon eine regelmäßige Arbeitsstätte. Allerdings zählt beispielsweise - laut meinen Infos- als Arbeitsstätte, die nicht regelmässig ist. Wenn du zum Beispiel auf verschiedenen Filialen wiederum arbeitest, werden diese dir alle als regelmässige Arbeitsstätten ausgelegt. Normalerweise müsste es noch aktuell sein, dass die Pauschale auf 3 Monate begrenzt ist. Bei 8 Std. wären das dann 6,- €.
Es gibt auch eine Pauschale für Kontoführungsgebühren, die du zu deinen Werbungskosten dazurechnen kann. Wenn ich mich nicht irre, sind das momentan 16,- € im Jahr.
Du kannst sogar Büromöbel oder ein Bücherregal absetzen, allerdings muss es nur beruflich genutzt werden; d.h. oft wird hier von einer 90%-igen beruflichen Nutzung gesprochen. Diese Werte sind allerdings nicht immer dieselben.
Es geht viel; allerdings muss man nur wissen wie Wink
 
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broker
Analyst


Landesbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Feb 2010
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Mi 09 Jun, 2010 15:23    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

"Allerdings zählt beispielsweise - laut meinen Infos- als Arbeitsstätte, die nicht regelmässig ist."

Hier fehlt das Wort Berufsschule Wink
 
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