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[ Konto trotz negativer Schufa?! ]
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Daniel2504
Analyst


Hypo Vereinsbank

Dabei seit: Aug 2010
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Mo 14 Mai, 2012 18:04    Titel: Konto trotz negativer Schufa?! Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,

angenommen ihr habt folgenden Fall zur Bearbeitung:

Kunde X ist Inhaber einer die er vor einem Jahr von einem Freund übernommen hat. Die Pizzeria hat eine sehr breite Produktpalette und auch Sachen im Angebot, die sonst kein anderes Restaurant vor Ort anbietet.
Desweiteren wird ein Lieferservice angeboten der die Hauptquelle des Umsatzes darstellt. Das Restaurant ist top geplegt, neu eingerichtet und hat einen sehr schönen Biergarten. Der letzten Jahresabschluss sieht nicht schlecht aus und weist sogar ein kleines Plus auf, verständlicherweise natürlich kein riesiges, da es ja erst das erste Jahr ist. Die BWA sieht auch verhältnismäßig gut aus.

Der Kunde kommt zum Termin. Er hat Ahnung und ist auch kaufm. im Gastronomiebereich ausgebildet. Er hat ein klares Konzept und dieses wirkt auch überzeugend. Ihr persönlich habt einen guten Eindruck und der Kunde hat euch auch überzeugt von seinem Vorhaben.

Nun kommt das Aber: Leider sind die der Schufa einige Negativmerkmale, unter anderem titulierte Salden, ein Konto in Abwicklung und eine Eidess. Versicherung.

Würdet Ihr persönlich bei diesem Kunden eine Ausnahme machen und ein Geschäftskonto ohne jeglichen Kredit oder ähnliches eröffnen?

Vielen Dank schon für Eure Hilfe.


Viele Grüße
Daniel
_________________
Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Anlageberatung, insbesondere nicht um eine Wertpapierberatung im Sinne des WpHG. Die Aussagen in diesem Beitrag spiegelt allein die Meinung des Autors wider. Für diese Aussagen übernimmt der Autor keinerlei Haftung.
Für Anlageberatungen und Werpapierberatungen steht Ihnen Ihre Bank gerne zur Verfügung.
 
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Verfasst am: Mo 14 Mai, 2012 18:04    Titel: Konto trotz negativer Schufa?!  



 
Praktiker
Director


Ausgelernt

Dabei seit: Dec 2006
Beiträge: 220

BeitragVerfasst am: Mi 16 Mai, 2012 11:22    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo Daniel!

In deinem Fall hat sich der Kunde durch sein bisheriges Verhalten ziemlich ins Bein geschossen. Zum einen wird die Bank schon allein aufgrund der Schufa eine Vorselektion vornehmen und der Eröffnung nicht zustimmen. Interne K.O.-Systeme tun dazu ihr Übriges, selbst wenn der Berater guten Willens ist.

Zum anderen steht zu befürchten, dass auch ein auf Guthabenbasis geführtes Konto schnell aufgezehrt ist und durch gerichtliche Maßnahmen womöglich noch uneinbringbare Überziehungen geduldet werden müssen, wenn die Gläubiger ihre Titel, Abwicklungskonten u.ä. nach einiger Zeit wieder der Bank gegenüber in Erinnerung bringen. Dann ist das nächste Abwicklungskonto nicht mehr fern und die Bank bleibt noch auf den Kontoführungsgebühren sitzen.

Hinzu kommt aber dann auch noch die persönliche Einschätzung. Traue ich tatsächlich einem Restaurantbesitzer mit all den Schufa-Negativmerkmalen einen langfristigen, ordentlichen Geschäftsbetrieb zu? Oder versteht es der Kunde eher, überzeugend zu blenden?

Meiner Auffassung nach sollte hier besser von vorn herein Ärger vermieden und das Konto abgelehnt werden. Nicht zuletzt kann auch der Ruf der Bank darunter leiden, wenn sie leichtfertig Geschäftsbeziehungen eingeht, die später mit einem Knall (Schließung der Pizzeria z.B.) wieder enden. Schnell heißt es dann: "Und die XY-Bank hat ihm noch ein Konto eröffnet. Die scheinen auch nicht richtig zu prüfen, mit wem sie sich da einlassen."

Weil eben die betriebswirtschaftlichen facts wie BWA, Umsatzprognose... neben der guten Lage und der exclusiven Speisekarte nur einen Teil der Beurteilungskriterien für das Konto darstellen, warte ich besser auf den Kunde, der mich auch noch persönlich überzeugt.


Zuletzt bearbeitet von Praktiker am Mi 16 Mai, 2012 11:36, insgesamt einmal bearbeitet
 
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Daniel2504
Analyst


Hypo Vereinsbank

Dabei seit: Aug 2010
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Mi 16 Mai, 2012 11:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo Praktiker,

da hast du natürlich Recht. Das stimmt auch wieder.
Andererseits drückt einen eben auch wieder der gute Willen.

Aber wie du schon gesagt hast ist es villt. besser sich eventuellen "Ärger" mit zu sparen.

Wollte nur noch eine zweite unabhängige Meinung mir holen. Wink

Auf jeden Fall vielen Dank für deine Antwort. Smile

Viele Grüße
_________________
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