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hierundhu
[ Wehrdienst verweigern/verschieben?!? Aber WIE? ]
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Hampton
Associate


andere
Ausgelernt

Dabei seit: Sep 2008
Beiträge: 44
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: Di 06 Okt, 2009 4:57    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Habe ähnliche Erfahrungen gemacht, wie Spaddel.
Dass eine Musterung aufgeschoben werden muss, habe ich auch noch nie gehört. Aus welchem Grund sollte das denn geschehen?

Letztlich muss wohl jeder selbst wissen, wie weit er da gehen will. Bei dem einen funktioniert es, wenn er irgendwelche Krankheiten vortäuscht und bei den meissten wird es wohl nicht funktionieren.

Ich für meinen Teil hatte bei meiner ersten Musterung ebenfalls viel versucht..aber nichts schlimmes vorgetäuscht. Das war mir dann doch zu heiss Smile
Habe mich, als ich wusste, dass ich einberufen werden soll, beim THW für 6 Jahre verpflichtet. Nach einem Jahr habe ich dann, wegen Bandscheibe, neue Musterung beantragt und bin ausgemustert worden.

Wer also ganz sicher keinen Grundwehrdienst oder Zivildienst leisten will, ohne von Arzt zu Arzt zu rennen, findet sich mit der aktuellen Gesetzeslage ab und verpflichtet sich beim Katastrophenschutz (Feuerwehr, DRK, THW e.t.c.). Sicher auch nicht das Gelbe vom Ei aber immer noch besser, wie mit 200 EUR nach Hause zu gehen.
 
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Verfasst am: Di 06 Okt, 2009 4:57    Titel:  



 
Schneggibaby
Vice President


Sparkasse
3. Lehrjahr

Dabei seit: Mar 2008
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: Do 08 Okt, 2009 6:53    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Außerdem hakt die Versicherung, wie Spaddel sagt, auch bei Ärzten nach. Und welcher Arzt erzählt dem Bund, dass du todkrank bist und dann der Versicherung das du total gesund bist. Damit schießt er nur ein Eigentor und kommt wegen Betrug dran.
 
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lyseduese
Moderator


Commerzbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 454
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: Fr 16 Okt, 2009 16:18    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

tatsache ist, egal ob vor der Musterung oder danach, die einberufung( ob und oder bereits verweigert ist auch egal) wird zurückgestellt.

Bei mir war es lediglich etwas schwieriger wege des BA Studiums, sie wollten nicht ganz einsehen, dass dies ja niht ein Studium sondern auch ne ausbildung (da angestellt) ist. Naja schließlich konnte ich sie doch überzeugen;-)
 
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: So 18 Okt, 2009 20:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

lyseduese hat folgendes geschrieben:
tatsache ist, egal ob vor der Musterung oder danach, die einberufung( ob und oder bereits verweigert ist auch egal) wird zurückgestellt.


Das ist soweit grundsätzlich richtig, aber

1.)Wenn nicht gemustert wurde, darf auch nicht einberufen werden
2.)Eine Verweigerung kann (geschickt eingesetzt) viele Wochen und MOnate herausholen und sollte daher so spät wie möglich eingesetzt werden.
_________________
Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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