| | | Geschrieben am 19-10-2007 Gesetzliche Krankenkassen: Ambulante ärztliche Behandlung steht vor Ausgabenausweitung / Erster Schritt der Strukturreform der ärztlichen Vergütung programmiert für 2009 Mehrausgaben für die Krankenka
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 Berlin (ots) - Gemeinsame Presseerklärung
 
 Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
 AOK-Bundesverband, Bonn
 BKK Bundesverband, Essen
 IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
 See-Krankenkasse, Hamburg
 Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
 Knappschaft, Bochum
 Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
 AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
 
 Der "Erweiterte Bewertungsausschuss" hat heute die
 Vergütungsstruktur für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland ab
 2008 auf der Basis gesetzlicher Rahmenvorgaben neu geregelt.
 
 Mit diesem heutigen Beschluss hat die gemeinsame Selbstverwaltung
 von Ärzten und Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag zu einer
 Pauschalierung und Vereinfachung der ärztlichen Vergütung
 fristgerecht erfüllt.
 
 Die heute getroffenen Entscheidungen bedeuten allerdings, dass die
 niedergelassenen Ärzte insgesamt eine um bis zu 10 % höhere
 Punktmenge zugebilligt bekommen. Das führt in 2008 noch nicht zu
 einer starken Erhöhung der Kassenausgaben für ärztliche Behandlung,
 weil im Jahr 2008 letztmals ein gesetzlich vorgeschriebenes
 Honorarbudget die Ausgabensteigerungen begrenzt. Eine
 Ausgabenausweitung wird jedoch für 2009 programmiert, wenn die
 ärztlichen Honorare neu berechnet werden. Die Neuregelungen zur
 Vergütungsstruktur der Ärzte unter dem Titel "Einheitlicher
 Bewertungsmaßstab (EBM) weisen jeder ärztlichen Leistung eine an dem
 Arbeitsaufwand des Arztes und den Kosten der Praxis orientierte
 Punktzahl zu. In einem zweiten Schritt wird bisher der Wert des
 einzelnen Punktes ermittelt. Er betrug zuletzt im Durchschnitt
 bundesweit 3,7 Cent. Die Kassenausgaben für die ambulante ärztliche
 Behandlung betrugen 2006 insgesamt rd. 26 Milliarden Euro. Das
 durchschnittliche Einkommen des niedergelassenen Arztes vor Steuern
 aus der Behandlung von Kassen- und Privatpatienten betrug 126.000
 EUR.
 
 Die KBV hatte Höherbewertungen der Leistungen im Umfang von
 insgesamt über 36 v.H. gefordert und dies mit der
 Mehrwertsteuererhöhung, höheren Vergütungen der Krankenhausärzte,
 einer verringerten ärztlichen Produktivität und dem kalkulatorischen
 Ansatz einer zusätzlichen Arzthelferin je Praxis begründet. Die
 Spitzenverbände der Krankenkassen hatten diesen Antrag als nicht
 ausreichend begründet bzw. teilweise fehlerhaft zurückgewiesen und
 Gegenanträge zur angemessenen Bewertung von Leistungen gestellt. Mit
 ihren Forderungen hat sich die Kassenseite am Ende nur teilweise
 durchsetzen können.
 
 Die Punktzahlvermehrung in einer Größenordnung von bis zu 10 %
 macht nun für 2008 unter den gesetzlichen Bedingungen des
 Honorarbudgets eine Absenkung des Punktwertes in gleichem Ausmaß
 erforderlich. Ausgabensteigernd wirkt in 2008 daher zunächst die
 Erhöhung der Punktzahlen zum Beispiel bei Impfleistungen, die
 außerhalb des Honorarbudgets zusätzlich vergütet werden.
 
 Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
 www.gkv.info
 
 Originaltext:         AOK-Bundesverband
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2
 
 Pressekontakt:
 Federführend für die Veröffentlichung:
 AOK-Bundesverband
 Kortrijker Straße 1
 53177 Bonn
 
 Telefon: 0228 843-309
 Fax: 0228 843-507
 E-Mail: udo.barske@bv.aok.de
 
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