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Gesetzliche Krankenkassen: Ambulante ärztliche Behandlung steht vor Ausgabenausweitung / Erster Schritt der Strukturreform der ärztlichen Vergütung programmiert für 2009 Mehrausgaben für die Krankenka

Geschrieben am 19-10-2007

Berlin (ots) - Gemeinsame Presseerklärung

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Knappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg

Der "Erweiterte Bewertungsausschuss" hat heute die
Vergütungsstruktur für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland ab
2008 auf der Basis gesetzlicher Rahmenvorgaben neu geregelt.

Mit diesem heutigen Beschluss hat die gemeinsame Selbstverwaltung
von Ärzten und Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag zu einer
Pauschalierung und Vereinfachung der ärztlichen Vergütung
fristgerecht erfüllt.

Die heute getroffenen Entscheidungen bedeuten allerdings, dass die
niedergelassenen Ärzte insgesamt eine um bis zu 10 % höhere
Punktmenge zugebilligt bekommen. Das führt in 2008 noch nicht zu
einer starken Erhöhung der Kassenausgaben für ärztliche Behandlung,
weil im Jahr 2008 letztmals ein gesetzlich vorgeschriebenes
Honorarbudget die Ausgabensteigerungen begrenzt. Eine
Ausgabenausweitung wird jedoch für 2009 programmiert, wenn die
ärztlichen Honorare neu berechnet werden. Die Neuregelungen zur
Vergütungsstruktur der Ärzte unter dem Titel "Einheitlicher
Bewertungsmaßstab (EBM) weisen jeder ärztlichen Leistung eine an dem
Arbeitsaufwand des Arztes und den Kosten der Praxis orientierte
Punktzahl zu. In einem zweiten Schritt wird bisher der Wert des
einzelnen Punktes ermittelt. Er betrug zuletzt im Durchschnitt
bundesweit 3,7 Cent. Die Kassenausgaben für die ambulante ärztliche
Behandlung betrugen 2006 insgesamt rd. 26 Milliarden Euro. Das
durchschnittliche Einkommen des niedergelassenen Arztes vor Steuern
aus der Behandlung von Kassen- und Privatpatienten betrug 126.000
EUR.

Die KBV hatte Höherbewertungen der Leistungen im Umfang von
insgesamt über 36 v.H. gefordert und dies mit der
Mehrwertsteuererhöhung, höheren Vergütungen der Krankenhausärzte,
einer verringerten ärztlichen Produktivität und dem kalkulatorischen
Ansatz einer zusätzlichen Arzthelferin je Praxis begründet. Die
Spitzenverbände der Krankenkassen hatten diesen Antrag als nicht
ausreichend begründet bzw. teilweise fehlerhaft zurückgewiesen und
Gegenanträge zur angemessenen Bewertung von Leistungen gestellt. Mit
ihren Forderungen hat sich die Kassenseite am Ende nur teilweise
durchsetzen können.

Die Punktzahlvermehrung in einer Größenordnung von bis zu 10 %
macht nun für 2008 unter den gesetzlichen Bedingungen des
Honorarbudgets eine Absenkung des Punktwertes in gleichem Ausmaß
erforderlich. Ausgabensteigernd wirkt in 2008 daher zunächst die
Erhöhung der Punktzahlen zum Beispiel bei Impfleistungen, die
außerhalb des Honorarbudgets zusätzlich vergütet werden.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.gkv.info

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn

Telefon: 0228 843-309
Fax: 0228 843-507
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de


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