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Stübgen: EU-Ratsgipfel: Weg für eine handlungsfähige EU geebnet

Geschrieben am 19-10-2007

Berlin (ots) - Zu den Ergebnissen des informellen Europäischen
Ratsgipfels vom 18. bis 19. Oktober 2007 in Lissabon erklärt der
europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Stübgen MdB:

Die auf dem EU-Gipfel erzielte politische Einigung über die
Verabschiedung des EU-Reformvertrages ist ein Durchbruch im
langwierigen Europäischen Verfassungsprozess, der zwischenzeitlich
vollständig zu scheitern drohte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
begrüßt die Übernahme der bereits im Verfassungsentwurf verankerten
institutionellen Reformen. Damit wird die Europäische Union
nachhaltig handlungsfähiger.

Die deutsche Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzlerin Dr.
Angela Merkel, hat zu diesem Durchbruch entscheidend beigetragen.
Ohne das unter deutscher Ratspräsidentschaft im Juni 2007
verabschiedete eng umgrenzte Mandat zur Durchführung der
Regierungskonferenz, in dem alle wichtigen politischen
Weichenstellungen bereits festgelegt wurden, wäre eine derart
schnelle Einigung auf einen Vertragstext nicht möglich gewesen.

Nichts desto trotz haben in den letzten Wochen nationale
Interessen die Verhandlungen zum EU-Reformvertrag erschwert. Bereits
vor dem informellen Ratsgipfel konnten jedoch verschiedene Probleme
gelöst werden. Für Großbritannien sind komplexe Sonderregelungen im
Bereich Justiz und Inneres vereinbart worden. Zudem hat es - wie auch
Polen - hinsichtlich der Anwendung der Grundrechtecharta ein
"Opt-Out" erklärt. Auch der Streit um Zugangsbeschränkungen für
deutsche und andere EU-ausländische Studenten in Österreich konnte
beigelegt werden. Österreich darf in den kommenden fünf Jahren 75
Prozent seiner Studienplätze für heimische Anwärter reservieren. Die
EU-Kommission wird ein gegen Österreich in der Sache laufendes
Verfahren währenddessen aussetzen.

Die leider bis zuletzt verbleibenden Streitpunkte konnten
schlussendlich noch beim Gipfel einer Lösung zugeführt werden. Der
Forderung Polens, den so genannten Ioannina-Kompromiss in ein
rechtsverbindliches Protokoll aufzunehmen, wurde nachgegeben.
Ioannina räumt einer knapp unterlegenen Minderheit über eine
Mehrheitsentscheidung im EU-Ministerrat das Recht auf zeitlich
begrenzte Nachverhandlungen ein. Somit ist eine Blockademöglichkeit
von Mehrheitsentscheidungen rechtsverbindlich eingeführt worden.
Allerdings wurde zusätzlich vereinbart, dass der Kompromiss im
Ministerrat geändert werden kann, jedoch nur bei Einstimmigkeit.

Auch die Auseinandersetzung mit Italien über die künftige Zahl der
Europaparlamentarier konnte beigelegt werden. Italien erhält einen
Parlamentssitz mehr als ursprünglich vorgesehen und hat mit 73 MdEPs
die gleiche Anzahl an Abgeordneten wie Großbritannien, was es zur
Voraussetzung für eine Zustimmung zum Reformvertrag gemacht hatte.
Um die bereits im Verfassungsvertrag verankerte Verkleinerung des
Europäischen Parlaments auf 750 MdEPs dennoch beibehalten zu können,
verliert der Präsident des Europäischen Parlaments künftig sein
Stimmrecht. Dieses im Hinblick auf den demokratischen Proporz im
Europäischen Parlament unerfreuliche Ergebnis ist nur vor dem
Hintergrund zu akzeptieren, dass der Kompromiss ein drohendes Veto
Italiens gegen den Reformvertrag verhindert hat.
Nach der für den 13. Dezember 2007 vorgesehenen Unterzeichnung des
Reformvertrags muss dieser noch eine schwierige Hürde nehmen: die
Ratifikation durch alle 27 Mitgliedstaaten. Eine Volksabstimmung muss
nur in Irland zwingend durchgeführt werden. In einer Reihe von
Staaten gilt im Falle von Referenden die Zustimmung des Volkes als
nicht gesichert. Hier verbleiben noch Gefahren für das Inkrafttreten
des Reformvertrages.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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