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Tiefensee verwehrt 60.000 Autofahrern Schutz vor unwirksamen Dieselfiltern

Geschrieben am 19-10-2007

Berlin (ots) - Das dem Bundesverkehrsminister unterstellte
Kraftfahrtbundesamt verweigert Rückrufaktion für Betrugsfilter -
Betroffene haben Rechtsanspruch auf "Mangelbeseitigung durch Einbau
eines Alternativfilters eines anderen Herstellers" - Deutsche
Umwelthilfe dokumentiert TÜV-Untersuchung über manipulierte Filter
und zeigt betrogenen Autofahrern anhand eines brancheninternen
Rundschreibens, wie sie zu ihrem Recht und funktionierenden Filtern
kommen

19. Oktober 2007: Der Skandal um minderwertige
Dieselnachrüstfilter der Firma GAT spitzt sich weiter zu. Der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) liegen jetzt Untersuchungen des TÜV
Hessen von Juni 2007 vor, die illegale Manipulationen am
ursprünglichen GAT-Filterkonzept im Detail belegen.

Mit einer Veränderung des Aufbaus des Filters und einer
Vergrößerung der Poren in der Filterkeramik hat das Unternehmen
offensichtlich versucht, die zuvor aufgetretene erhebliche Minderung
der Motorleistung zu beheben. Darüber hinaus analysiert der TÜV eine
weitere Verringerung der "Edelmetallbeschichtung" mit dem
dramatischen Ergebnis, dass insgesamt nicht nur die
Feinstaubfilterwirkung einbrach, sondern auch andere Abgaswerte
teilweise die zulässigen Grenzwerte überschritten. Die
Feinstaubfilterwirkung sank von 30,2 Prozent in der ursprünglichen
Version auf nur noch 16,6 Prozent nach der ungenehmigten
Manipulation. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Filterwirkung von
mindestens 30 Prozent.

Inzwischen hat die Firma GAT nicht nur für die vom KBA gesperrten
sondern für alle GAT EuroFilter einen kompletten Verkaufsstopp
verkündet. Nach Marktbeobachtungen der DUH werden aber baugleiche
GAT-Filter weiter von dem Unternehmen Tenneco/Walker vertrieben. Dies
geschieht unter den Augen und erkennbar mit Billigung des KBA, das
sich außerdem weigert, bereits vorliegende Prüfergebnisse unter dem
fadenscheinigen Hinweis, diese seien noch nicht vollständig, zu
veröffentlichen. In Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium
weigert sich das KBA zudem, eine Rückrufaktion für die etwa 60.000
bereits in Diesel-Pkw eingebauten mangelhaften Systeme amtlich
anzuordnen.

"Das KBA trifft Entscheidungen von solcher Tragweite nicht ohne
Abstimmung mit seinem Dienstherrn. Der heißt Wolfgang Tiefensee, ist
Bundesverkehrsminister und verweigert den Autofahrern, die einen
Betrugsfilter eingebaut haben, jeglichen Schutz. Und obwohl noch
weitere in Vergleichstests durchgefallene Filtersysteme anderer
Unternehmen am Markt sind und von der DUH gemeldet wurden, hat seine
Fachbehörde bis heute offensichtlich keine zusätzlichen
Funktionstests angeordnet. Rund 60.000 Autofahrer, die sich
nichtsahnend auf die angeblich ´KBA-geprüften´ Filter verlassen
haben, lässt der Verkehrsminister mit ihrem Problem allein", erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir fordern von Tiefensee,
die bereits vorliegenden Untersuchungen der nachgeprüften Filter der
Firmen GAT und Bosal umgehend öffentlich zu machen und die
notwendigen Rückrufaktionen anzuordnen."

Für Autohalter, die in gutem Glauben schlechte Filter in ihre
Diesel-Pkw haben einbauen lassen, versucht nun die DUH die von der
Bundesregierung verweigerte Verbraucheraufklärung zu leisten. Unter
www.duh.de können ab sofort Betroffene ein brancheninternes
Rundschreiben abrufen, mit dem der Gesamtverband Autoteile-Handel
(GVA) in Ratingen seine Mitglieder umfassend über die Rechtsansprüche
der betroffenen Autofahrer gegenüber den Werkstätten, der Werkstätten
gegenüber den Autoteile-Händlern und der Händler gegenüber der Firma
GAT aufklärt. Die GVA kommt zu dem Schluss: "Die Filter sind nach
jetzigen Erkenntnissen mangelhaft. ... Wenn ein Autofahrer einen
solchen Filter in sein Fahrzeug eingebaut erhalten hat, kann er sich
an seine Einbauwerkstatt wenden und von diesem Vertragspartner die
Mangelbeseitigung verlangen. Die Mangelbeseitigung kann dann nur
durch Einbau eines Alternativfilters eines anderen Herstellers
erfolgen". Nur für den (seltenen) Fall, dass ein passender
Ersatzfilter am Markt nicht erhältlich sei, könne der Kunde
Schadenersatz oder den Ausbau des mangelhaften Filters und die
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Werkstätten
und Teile-Händler können sich, so die GVA, schließlich ihre Kosten
von der Firma GAT ersetzen lassen.

Erhebliche Sprit-Mehrverbräuche und die Motoren gefährdenden
erhöhten Abgasgegendrücke des GAT EuroFilters waren bei
Voruntersuchungen einer führenden Schnellmontagekette bereits Anfang
2007 erstmals aufgefallen und wurden vom TÜV Hessen bereits Mitte
März 2007 in einer anderen Untersuchung dokumentiert. Die
beunruhigenden Meldungen veranlassten das Prüflabor zu einer
detaillierten Untersuchung der einzelnen Bauteile von GAT
EuroFiltern, deren Ergebnisse am 13. Juni 2007 präsentiert wurden und
die der DUH ebenfalls vorliegen. Sie belegen zweifelsfrei die von der
Firma GAT ab einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommenen Manipulationen
gegenüber dem vom KBA zugelassenen Filterkonzept. So wurde die so
genannte "Porosität" des Keramikschaums zugunsten niedriger
Abgasgegendrücke geändert und die Porenanzahl im Filter um 23 bis 39
Prozent reduziert, der Porendurchmesser dafür aber entsprechend
vergrößert. Darüber hinaus finden sich im nachträglich manipulierten
Filter nur noch drei statt der zuvor fünf Keramikschaumscheiben.

In seinem Systemvergleich kommt der TÜV Hessen zu dem Ergebnis,
dass "die am Bauteil vorgenommenen Änderungen eine Neuerteilung einer
ABE nach Anlage XXVI STVZO sowie eine Genehmigung nach ECE-R 103
erfordern. Die beigefügten Papiere lassen allerdings eine neue ABE
nicht erkennen." Darüber hinaus stellen die Prüfer die Herabsetzung
der Höchstgeschwindigkeit bei einem Diesel-BMW um etwa 30 km/h bzw.
fest. Beängstigend ist zudem die von den TÜV-Prüfern festgestellte
"starke Verschlechterung" der gasförmigen Emissionen, so dass auch
andere gesetzlich vorgeschriebene Schadstoffgrenzwerte (neben dem des
Feinstaubs) nach dem Eingriff zum Teil erheblich überschritten
wurden. Die Gutachter schließen daraus auf eine "weitere
Edelmetallreduzierung". Teure Edelmetalle wie Platin sind aber als
katalytisch wirkende Bestandteile unverzichtbar für eine wirksame
Abgas- und Feinstaubreinigung in Diesel-Pkws.

"Die Nachrüstung von Diesel-Pkw ist derzeit die wichtigste
Einzelmaßnahme zur Eindämmung der Feinstaub-Problematik in unseren
Städten. Die Bundesregierung muss sehr schnell dafür sorgen, dass
dieses Instrument nicht durch einzelne schwarze Schafe diskreditiert
wird. Es gibt zahlreiche gute Filter am Markt. Der Staat darf
Filtersysteme zukünftig erst nach unabhängigen Funktionstests
zulassen und muss die Messung der Feinstaubemissionen in die
regelmäßigen Abgasuntersuchungen (AU) einbeziehen. Zukünftig dürfen
Filter, die nicht filtern, nicht mehr auf den Markt kommen", schloss
Resch

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 / 3649170, Fax.: 030 / 258986-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 / 258986-0, Mobil: 0171 / 5660577, Fax: 030 /
258986-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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