| | | Geschrieben am 12-10-2007 Pflege braucht Zeit statt neuer Strukturen
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 Berlin (ots) -
 
 bpa: Finanzmittel der Pflegestützpunkte besser für Demenzkranke in
 Pflegeheimen verwenden
 
 Neben den zahlreichen Verbesserungen für Pflegebedürftige sollen
 im Rahmen der Pflegereform auch bundesweit flächendeckend neue
 Institutionen mit dem Ziel der wohnortnahen Beratung, Vernetzung und
 Koordinierung der Versicherten geschaffen werden: Pflegestützpunkte
 mit Pflegebegleitern. Aus Sicht des Bundesverbandes privater Anbieter
 sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 5.000 private
 Pflegeeinrichtungen vertritt, ist dies problematisch.
 
 "Wir begrüßen diese Ziele, sind aber der Auffassung, dass sie
 effizienter und kostengünstiger durch die Stärkung der bestehenden
 Angebote von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen zu realisieren
 wären. Die nötigen Finanzmittel sind erheblich und die Zusammenlegung
 von Beratung und Leistungsbewilligung nicht im Sinne der
 Versicherten", so Bernd Meurer, Präsident des bpa.
 
 Nach Plänen der Bundesregierung sollen mit 80 Mill. Euro
 Anschubfinanzierung bundesweit 4.100 Pflegestützpunkte mit einer
 Förderung von jeweils 50.000 Euro unterstützt werden. Das Geld reicht
 jedoch nur für 533 Stützpunkte und steht außerdem nur für die
 Anfangszeit zur Verfügung.
 
 Sorgen bereitet dem bpa, dass die dauerhaften Kosten zulasten der
 Pflegeversicherung gehen. Jeder Pflegebedürftige hat zukünftig einen
 Rechtsanspruch auf die Leistungen von Pflegebegleitern und
 Pflegestützpunkten. Die Pflegekassen sollen dies sicherstellen. "Wie
 sollen diese neuen Aufgaben erledigt werden, wenn nicht neue
 Mitarbeiter eingestellt werden? Das kostet das Geld der
 Pflegeversicherung, welches bisher nicht eingeplant ist", so Meurer.
 
 Nach Ansicht des bpa besteht die Gefahr, dass hier zu viel in
 Strukturen statt in konkrete Leistungen investiert wird. Überspitzt
 könnte man fragen: Was nützt den Pflegebedürftigen eine exzellente
 Beratung und Vernetzung der Angebote, wenn sie anschließend kein
 Budget mehr haben, um die ausgewählten Leistungen in Anspruch zu
 nehmen? "Das Geld der Pflegeversicherung muss für Pflege und
 Betreuung zur Verfügung stehen, nicht für neue Institutionen",
 fordert der bpa-Präsident. "Besser wäre es, mit diesen Mitteln
 demenziell Erkrankten auch in stationären Pflegeeinrichtungen bessere
 Leistungen aus der Pflegeversicherung zu ermöglichen."
 
 Statt der Einführung von kassenabhängigen Pflegebegleitern und der
 Einbindung an die Pflegestützpunkte sollen die Leistungen des
 Fallmanagements unter Nutzung und Stärkung auf die bestehenden
 Strukturen übertragen werden. Hierzu wären die Leistungen nach § 45
 sowie § 37 Abs. 3 SGB XI und die speziellen Kompetenzen der
 Pflegeeinrichtungen mit entsprechend qualifizierten
 Pflege-fachkräften und spezifischen Quartierskenntnissen
 prädestiniert. Allein der bpa hat über 2.500 Pflegeberater
 ausgebildet, die bereits heute die Aufgaben erfüllen. Die Leistung
 des Fallmanagements sollte dezidiert beschrieben werden und jederzeit
 in Form von Zeitkontingenten nach Bedarf bei der Pflegeeinrichtung
 durch Pflegebedürftige und deren Angehörigen abgerufen werden können.
 Doppelstrukturen wären damit ausgeschlossen, die Leistung wäre bei
 Bedarf für die Hilfesuchenden verfügbar und eine dauerhafte
 wirtschaftliche Bereitstellung und Finanzierung wäre gewährleistet.
 
 Originaltext:         bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
 
 Pressekontakt:
 
 Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.
 
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