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Dautzenberg/Fahrenschon/Flosbach: Guter Tag für Fondsstandort Deutschland und Entwicklungspolitik

Geschrieben am 11-10-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des abschließenden
Berichterstattergesprächs der Koalitionsfraktionen zum
Investmentänderungsgesetz am heutigen Tage erklären der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB,
der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:

Heute ist ein guter Tag für den Fondsstandort Deutschland und die
deutsche Entwicklungspolitik: Künftig dürfen
Mikrofinanz-Publikumsfonds aufgelegt werden, die in die Vergabe von
Kleinstkrediten an Unternehmen in Entwicklungsländern investieren.
Wir haben unseren Koalitionspartner endlich von der Bedeutung dieses
Projekts überzeugen können. Die Öffnung des Investmentgesetzes für
Mikrofinanz-Publikumsfonds ist ein wichtiges entwicklungspolitisches
Signal; zugleich ist das neue Produkt ein attraktives Angebot an den
Verbraucher. Immer mehr Menschen möchten einen Teil ihrer Geldanlage
in einen guten Zweck investieren. Der Mikrofinanz-Publikumsfonds ist
dafür ein hervorragendes Instrument, weil der Anleger bereits mit
einem geringen Einzahlungsbetrag bei den Empfängern in den
Entwicklungsländern eine große Wirkung erzielen kann.

Neben der Öffnung des Investmentgesetzes für
Mikrofinanz-Publikumsfonds haben wir uns mit unserem
Koalitionspartner auf zusätzliche Verbesserungen am
Investmentänderungsgesetz verständigt. Besonders wichtig ist uns die
weitere Liberalisierung bei den Spezialfonds. Gegenüber dem
vorliegenden Regierungsentwurf wollen wir die Anlagegrenzen bei den
Spezialfonds weiter lockern und noch klarer fassen. Damit stärken wir
die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Produktionsstandort für
Spezialfonds.

Auch den Offenen Immobilienfonds wollen wir noch konkurrenzfähiger
machen. Daher haben wir uns dazu entschlossen, ihm die Beteiligung an
mehrstöckigen Immobiliengesellschaften zu erlauben, sofern diese zu
100 Prozent erfolgt.

In unseren Berichterstattergesprächen haben wir den
Regierungsentwurf zum Investmentänderungsgesetz zudem daraufhin
überprüft, ob er tatsächlich konsequent auf überflüssige
Reglementierung verzichtet. An einigen Stellen haben wir hier
nachgebessert und so beispielsweise Kapitalanlagegesellschaften, die
ausschließlich Spezialfonds verwalten, von der Verpflichtung eines
unabhängigen Aufsichtsratsmitglieds ausgenommen.

Mit den heute final vereinbarten Änderungen werden wir am 24.
Oktober im Finanzausschuss ein Investmentänderungsgesetz
verabschieden, das den Fondsstandort Deutschland konkurrenzfähiger
macht und die Innovationsfähigkeit im Markt fördert.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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