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CSU-Landesgruppe / Mayer: Keine rechtsfreien Räume für Terroristen

Geschrieben am 10-10-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verhandlung über das
nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vor dem
Bundesverfassungsgericht erklärt der innen- und rechtspolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die Online-Durchsuchung ist unverzichtbar, damit terroristische
Vorbereitungshandlungen möglichst frühzeitig aufgedeckt werden
können. Darauf hat das Bundesinnenministerium in der heutigen
Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht völlig richtig
hingewiesen. Terroristische Gruppierungen gehen hoch konspirativ vor.
Dies war auch bei den am 4. September im Sauerland festgenommenen
Terrorverdächtigen der Fall. Diese kommunizierten miteinander und mit
weiteren Kontaktpersonen, unter anderem in Pakistan, hauptsächlich
mittels Computer und Internet. Die PC-Festplatte darf deshalb kein
Bereich sein, in dem sich Terroristen vor staatlicher Überwachung
sicher fühlen können. Die Computerfestplatte ist kein rechtsfreier
Raum.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird sicherlich eine über
den konkreten Fall in Nordrhein-Westfalen hinausgehende Relevanz
haben. Es wird voraussichtlich Hinweise liefern, die auch für die
Frage der Einführung von Online-Durchsuchungen im
Bundeskriminalamtgesetz eine Rolle spielen können. Das entbindet den
Bundesgesetzgeber aber nicht von seiner Verantwortung, in dieser
Frage eine eigene Entscheidung zu treffen. Ein ohnmächtiges Warten
auf die Karlsruher Entscheidung ist nicht verantwortbar.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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