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Bundesländer: Mit Ignoranz gegen EU-Gesetze

Geschrieben am 09-10-2007

Berlin (ots) -

- Ausführungsgesetze zum Glückspielstaatsvertrag hätten angemeldet
werden müssen
- Staatsvertrag kann jetzt nicht mehr fristgerecht in Kraft treten
- Länder riskieren Milliarden durch Vertragsverletzungsverfahren
und Staatshaftungsansprüche

In allen 16 Bundesländern hat die Ratifizierung des neuen
Glücksspielstaatsvertrages begonnen - gegen alle Bedenken der
EU-Kommission, die den Entwurf als europarechtswidrig kritisiert und
ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hat, falls der Vertrag
wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollte.

Jetzt sind die Länder ein weiteres Mal dabei, das Europarecht
absichtlich zu missachten: sie ignorieren bewusst oder fahrlässig,
dass auch alle Ausführungsgesetze, ohne die der
Glückspielstaatsvertrag keine Wirkung hat, bei der EU-Kommission
hätten notifiziert werden müssen. Darauf hatte die EU-Kommission
bereits am 11. September 2007 eine Delegation von Vertretern der
Bundesländer ausdrücklich hingewiesen; den Landtagen wurde diese
Botschaft jedoch nicht weitergegeben. In einem jetzt bekannt
gewordenen Schreiben vom 24. September 2007 hat die EU-Kommission
schließlich der Bundesregierung in aller Deutlichkeit mitgeteilt,
dass die Missachtung der Notifizierungspflicht unweigerlich zu einem
Vertragsverletzungsverfahren führen wird. In der Konsequenz werden
die zahlreichen betroffenen Unternehmen Staatshaftungsansprüche
geltend machen und Schadenersatz in hohen dreistelligen
Millionenbreichen fordern..

Ein aktuelles Gutachten des renommierten Europarechtlers Prof. Dr.
Rudolf Streinz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und
Europarecht der Ludwig-Maximilians Universität München, bestätigt:
Jedes Gesetz, das zur Umsetzung oder Ausführung des Staatsvertrages
erlassen wird, muss einzeln notifiziert werden; die Gesetzentwürfe
dürfen nicht vor einer Notifizierung an die EU-Kommission und Ablauf
der Stillhaltefrist beschlossen werden.

Diese mindestens dreimonatige Stillhalteverpflichtung geht über
den 31. Dezember 2007 hinaus. Der § 28 des Staatsvertrages sieht aber
vor, dass der Staatsvertrag gegenstandslos wird, wenn ihn nicht
mindestens 13 Länder bis zum 1. Januar 2008 ratifizieren. "Damit
muss der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gültig bleiben", so
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Das ist
ohnehin das Beste für alle - auch für Sport, Wohlfahrt und Kultur."

Es gibt noch einen Ausweg aus dem Dilemma der Länder: EU-Kommissar
McCreevy hatte den Ländern bereits im August in einem offiziellen
Schreiben klargemacht, dass das Lottomonopol in der im Staatsvertrag
des Jahres 2004 verankerten Form unangetastet bleiben könne, wenn die
Bundesländer dafür die Sportwetten im Sinne der Verfassung und des
Europarechts regeln würden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte
eine Neuordnung nur für den Sportwettenbereich gefordert.

Das Gutachten von Professor Streinz und den Brief der
EU-Kommission senden wir Ihnen gern als Datei zu.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de


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