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Südwest Presse: Abhören

Geschrieben am 07-10-2007

Ulm (ots) - Bayern wartet nicht, Bayern handelt. Während noch über
das BKA-Gesetz diskutiert wird und viele vor dessen Verabschiedung
auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Online-Durchsuchung warten wollen, hören bayerische Ermittler bereits
Internet-Telefonate ab.
Das klingt erschreckend. Doch so wichtig ein ständiger kritischer
Blick auf die Abhörpraxis ist, in diesem Fall könnte die Aufregung
unbegründet sein, werden doch - wie nach geltenden Recht zulässig -
Telefongespräche überwacht und nicht - wie bei der
Online-Durchsuchung - Festplatten gefilzt. Doch was ist mit jenem
Programm, das dieses Abhören der Telefonate erst ermöglicht? Gibt es
auch für dessen Installation eine Rechtsgrundlage?
Unruhe macht sich breit, das zeigt die Diskussion. Zu vielgestaltig
sind die technischen Möglichkeiten, zu unscharf die bestehenden
Ermächtigungsnormen. Bleiben die Gesetze unklar, geht nicht nur die
Kontrolle über die Strafverfolger verloren, es mehren sich ebenso die
Fälle, in denen ihnen umgekehrt vorschnell Rechtsbruch vorgeworfen
wird. Höchste Zeit also, der technischen Entwicklung gesetzgeberisch
gerecht zu werden.
Dennoch gilt: Mit heißer Nadel Gesetze zu stricken, hilft so wenig
weiter wie vorschnell Pflöcke einzuschlagen. Die Geduld, brisante
Probleme besonnen zu lösen, sollte auch in Zeiten der Bedrohung
vorhanden sein.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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