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BDZV: Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze bei privaten Postdienstleistern

Geschrieben am 05-10-2007

Berlin (ots) - Der Entschluss der Bundesregierung, private
Briefdienste in das Entsendegesetz aufzunehmen und den
Mindestlohn-Tarifvertrag für verbindlich zu erklären, stößt weiterhin
auf scharfe Kritik der deutschen Zeitungsverlage. Der Präsident des
Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen,
forderte heute erneut, auf den bewährten Weg zur Findung der
Allgemeinverbindlichkeit zurückzukehren. Einen derart dubiosen
Tarifvertrag in das Entsendegesetz aufzunehmen, entspreche nicht der
Intention dieses Gesetzes.

Heinen stellte nochmals klar, dass das Entsendegesetz in der
Postbranche nicht der Weg zu Mindestlöhnen sein kann, zumal es in
der Briefzustellung die Problematik "ausländischer Arbeitnehmer", die
nach dem Lohnniveau ihrer Herkunftsländer beschäftigt werden, nicht
gebe. Hinzu komme, dass keinesfalls 50 Prozent der in der Branche
tätigen Briefzusteller tariflich gebunden seien, wie der
Bundesarbeitsminister stets behauptet. Um das Vorhaben rechtlich
abzusichern, soll im Bundesrat zusätzlich das Entsendegesetz
dahingehend geändert werden, dass weder die 50 Prozent-Quote
tariflich gebundener Arbeitnehmer noch das öffentliche Interesse
ausschlaggebend sein sollen. "Hier werden Gesetze im Schnelldurchlauf
geändert, um den Durchmarsch des Bundesarbeitsministers zu
legitimieren. Gewinner sind keinesfalls die Arbeitnehmer. Das Monopol
der Deutschen Post wird auf Jahre zu Lasten der Verbraucher
zementiert", so Heinen heute in Berlin.

Der Bundesregierung wirft der BDZV mangelnde Gesprächsbereitschaft
vor, da stets vor den katastrophalen Auswirkungen dieses Vorhabens
gewarnt wurde, die Bundesregierung sich einem Gespräch jedoch
verweigert habe. Lediglich das Bundeswirtschaftsministerium habe die
Problematik für die privaten Briefdienste erkannt und eindringlich
vor den Folgen gewarnt, finde aber innerhalb der Bundesregierung kein
Gehör.

Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung haben entscheidenden
Einfluss auf das Zustellgeschäft der Verlage, dies gilt nicht nur für
die Briefdienste, sondern auch für die Zeitungszustellung.
Zeitungszusteller können selbst kleine Briefmengen nicht mehr
verteilen, ohne unter den Mindestlohn-Tarifvertrag zu fallen.

Heinen zeigte daher Verständnis für eine Anzeigenkampagne vieler
deutscher Zeitungen, die im Vorfeld der entscheidenden
Bundesratssitzung auf die Folgen aufmerksam machen wollen. Die Motive
seien sicherlich überzeichnet und karikaturenhaft, jedoch müssten die
Verlage befürchten, dass in möglicher Kombination mit einer
fortgesetzten Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG die von der
Bundesregierung beschlossene Post-Liberalisierung ad absurdum geführt
und der sich entwickelnde Wettbewerb im Keim erstickt würde.

Den privaten Briefdiensten muss die Möglichkeit gegeben werden,
innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen einen eigenen
Tarifvertrag zu entwickeln. Dem Wirtschaftsstandort Deutschland würde
ein erheblicher Schaden entstehen, wenn der Staat auf diese Weise
Tarifpolitik betreibt.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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