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Gebühren an Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks koppeln

Geschrieben am 04-10-2007

Frankfurt am Main (ots) - "Die Rundfunkgebühren müssen von den
Empfangsgeräten gelöst werden. Wir fordern einen Paradigmenwechsel in
der Finanzierung des Rundfunks", erklärt Ulrike Gehring, Vorsitzende
der Medienpolitischen Kommission Hessen. Und weiter: "In einer Zeit,
in der bald jedes Küchengerät ein potenzieller Fernsehempfänger wird,
muss sich die Gebührenpflicht an der eigentlichen Leistung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks festmachen." Sie stellte heute
gemeinsam mit den Kommissionsmitgliedern Alexander Zang und Gordon
Bonnet sowie der Fachanwältin Petra Marwitz ihren Vorschlag zur
Neuordnung der Rundfunkgebührenordnung in Frankfurt am Main vor.

Das so genannte Hessische Modell sieht eine gemeinschaftliche
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Alle in
Deutschland lebenden Wahlberechtigten werden zur Finanzierung
herangezogen unabhängig davon, ob und über welche Empfangstechnik sie
das Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsangebot abrufen. Die
Sender stellten nicht die Geräte zur Verfügung, sondern einen Teil
des Programms, sagt Gehring. So müsse im Sinne einer
technologiefreundlichen Wirtschaftspolitik die Gebühr für die
eigentliche Leistung erhoben werden, nämlich die Erfüllung eines
Programmauftrages für das demokratische Gemeinwesen. Folglich kommen
die Wahlberechtigten für die Gebühren auf. Das betrifft nicht nur
Deutsche, sondern auch dauerhaft hier lebende Ausländer, die an
Ausländerbeiratswahlen teilnehmen dürfen.

Die Rundfunkgebühren würden mit dem Vorschlag unter die bisherigen
Monatsbeiträge sinken. Das Hessische Modell kalkuliert mit 15,36 Euro
bzw. 7,68 Euro um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks auf dem heutigen Niveau des Gebührenaufkommens zu sichern.
Dabei ist das Modell sozialverträglich. Einkommensschwache bekommen
die Gebühren erstattet, für in Lebensgemeinschaft lebende Personen
gilt der halbe Gebührensatz.

Der hessischen Wirtschaft ist wichtig, dass das Modell einfach und
transparent ist. GEZ-Kontrollen in Betrieben und an der Wohnungstür
sind nicht mehr nötig. Die Daten der beitragspflichtigen Personen
kämen von den Einwohnermeldeämtern und von den Personen selbst.

Um die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Modells zu
gewährleisten, wurde die Medienpolitische Kommission von der
Fachjuristin Petra Marwitz beraten. Die ausführliche Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts schränkt die Art der
Rundfunkfinanzierung deutlich ein. "Rein steuerfinanzierte Modelle
haben keine Chance, weil sie das Prinzip der Staatsferne des
Rundfunks verletzen. Das Hessische Modell zeigt hier eine
rechtskonforme, elegante Lösung", so Gehring.

Die Medienpolitische Kommission war als Fachgremium der
Arbeitsgemeinschaft der IHKs von allen Hessischen Industrie- und
Handelskammern beauftragt worden, einen Alternativ-Vorschlag zur
Gebührenerhebung zu entwickeln, nachdem die Einführung der
PC-Gebühren zu erheblicher Unruhe unter Unternehmen und
Gewerbetreibenden geführt hatte. Das Modell wurde am 27. September
2007 allen Ministerpräsidenten zur Kenntnis gegeben.

Das vollständige Modell finden Sie unter:
www.ihk-hessen.de/hessisches-modell

Originaltext: IHK Frankfurt am Main
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60696
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60696.rss2

Ansprechpartner:
Dr. Hans-Joachim Otto
069 2197 1201
h.otto@frankfurt-main.ihk.de


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