| | | Geschrieben am 27-04-2006 Nachprüfungsverfahren gegen die Stadt Hamburg geht in zweite Runde
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 Hamburg (ots) - Nach der heute bekannt gegebenen Auffassung der
 Vergabekammer Hamburg, in der geplanten "Unter-der-Hand-Vergabe" der
 Stromversorgung der öffentlichen Abnahmestellen der Freien und
 Hansestadt Hamburg an Vattenfall keinen Verstoß gegen geltendes
 Vergaberecht erkennen zu wollen, kündigt LichtBlick weitere
 rechtliche Schritte an. "Aufgrund der überraschenden Bewertung der
 Kammer sehen wir uns gezwungen, in die zweite Instanz zu gehen und
 ein ordentliches Gericht über die Frage entscheiden zu lassen.", so
 der Geschäftsführer von LichtBlick, Heiko von Tschischwitz. "Wir sind
 uns sicher, dass uns das Oberlandesgericht Hamburg Recht geben und
 auf die Einhaltung des Vergaberechts bestehen wird. Wir gehen diesen
 Schritt nicht zuletzt auch deswegen, weil wir in dem Verfahren einen
 Präzedenzfall für die gesamte derzeitige Vergabepraxis im Strommarkt
 in Deutschland sehen."
 
 Zum Hintergrund: Nachdem Mitte März bekannt wurde, dass die Freie
 und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, den bis Ende des Jahres
 laufenden Stromliefervertrag zur Versorgung der städtischen
 Abnahmestellen zum dritten Mal in Folge ohne Ausschreibung an
 Vattenfall, ehemals HEW, zu vergeben, hatte der Hamburger
 Stromversorger LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH am 23. März
 des Jahres ein offizielles Nachprüfungsverfahren gegen die Stadt
 Hamburg eingeleitet. Ziel des Nachprüfungsverfahrens war es, die
 Stadt dazu zu verpflichten, die Dienstleistung im Wert von rund 30
 Millionen Euro, wie vergaberechtlich vorgesehen, europaweit
 ausschreiben zu lassen. "Der Strommarkt wurde liberalisiert, damit
 auch neue Anbieter die Gelegenheit bekommen, Angebote abzugeben. Die
 einseitige Marktabschottung durch die Stadt zu Gunsten des
 Exmonopolisten ist rechtswidrig und konterkariert die Ziele des
 Wettbewerbs.", so von Tschischwitz.
 
 Zuständig für das Nachprüfungsverfahren war die bei der
 Finanzbehörde angesiedelte Vergabekammer. Diese hat heute bekannt
 gegeben, dass sie in der von der Wirtschaftsbehörde beabsichtigten
 Vertragsverlängerung keinen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht
 sehe, obwohl mit der beabsichtigten Vertragsverlängerung der Preis
 der Stromlieferung - und damit ein wesentlicher Vertragsbestandteil -
 nach oben angepasst werden sollte. In Fällen, in denen wesentliche
 Vertragsbestandteile geändert werden - und dazu gehört nach geltender
 Rechtssprechung zweifelsfrei der Preis - sieht das Vergaberecht
 zwingend die Neuvergabe durch öffentliche Ausschreibungen vor. Die
 Vergabekammer werte dies aber trotz "erheblichen Unbehagens", so der
 Vorsitzende der Vergabekammer, nicht als Rechtsverstoß.
 
 In der mündlichen Verhandlung, die vergangenen Freitag
 stattgefunden hatte, traten neben den bei der Akteneinsicht zu Tage
 getretenen neuen Erkenntnissen weitere Details zu Tage, die
 LichtBlick in dem heute angekündigten Schritt bestärken. So
 verhandelt die Stadt mit Vattenfall derzeit aufgrund der Empfehlungen
 zweier Gutachten offenbar über eine zweijährige Verlängerung des
 Vertrages, obwohl dies der Vertrag nicht zu lässt. Die von der
 Wirtschaftsbehörde der Stadt umgehend abgegebene Erklärung, dass dies
 nicht beabsichtigt sei, erscheinen LichtBlick nicht glaubwürdig.
 Bereits in der Vergangenheit wurden wesentliche Vertragsparameter
 geändert. So ist der derzeitige Anteil von umweltfreundlich erzeugtem
 Strom (sogenannter "Grünstrom") außerhalb des gesetzlich
 vorgeschriebenen Strombezugs nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
 (EEG) von den im Jahr 2001 ausgeschriebenen zehn Prozent auf
 inzwischen Null gesenkt worden. Auch wurde die
 Preisberechnungsmethodik so geändert, dass in Summe der gesamte,
 derzeit gültige Vertrag nichts mehr mit dem zu tun hat, was im Jahr
 2001 ausgeschrieben wurde. "Genau dieser Fakt ist der Rechtsverstoß.
 Wenn sich so wesentliche Änderungen am Produkt, Vertrag und Preis in
 Nachverhandlungen ergeben, muss die Leistung neu ausgeschrieben
 werden, so schreibt es das Vergaberecht vor." so von Tschischwitz.
 "Der Entscheidung des Oberlandesgerichts als oberste Instanz sehen
 wir zuversichtlich entgegen. Sie wird grundsätzlichen Charakter
 entfalten."
 
 Der in Hamburg Altona ansässige Stromversorger LichtBlick versorgt
 bundesweit über 190.000 Privatkunden und eine Vielzahl von im Rahmen
 öffentlicher Ausschreibungen gewonnenen Sondervertragskunden. Neben
 den Drogeriemärkten von Budnikowsky werden auch alle Filialen der
 Dresdner Bank in Hamburg von LichtBlick versorgt. LichtBlick bietet
 ausschließlich umweltfreundlich erzeugten Strom an und ist der größte
 unabhängige Stromanbieter in Deutschland.
 
 
 Originaltext:         LichtBlick - die Zukunft d. Energie GmbH
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22265
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22265.rss2
 
 Pressekontakt:
 Gero Lücking
 Leiter Unternehmenskommunikation
 LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH, Max-Brauer-Allee 44, 22765
 Hamburg
 Tel.: 040 / 63 60 - 12 01, Mobil: 0173 / 24 12 840
 www.lichtblick.de
 luecking@lichtblick.de
 
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