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Günstigkeitsprinzip bei Tarifverträgen streichen

Geschrieben am 03-10-2007

Berlin (ots) - Für den Wegfall des Günstigkeitsprinzip bei
Tarifverträgen hat sich der Präsident des Bundesverbands
mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, ausgesprochen.
"Dies wäre ein erster Schritt auf dem Wege zur Überwindung des
Flächentarifvertrages."

Nach dem Günstigkeitsprinzip dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
bisher auf betrieblicher Ebene nur dann von Tarifvereinbarungen
abweichen, wenn dadurch die Beschäftigten materiell besser gestellt
werden. "Es wäre im Sinne der Deregulierung weitaus sinnvoller,
individuelle, auf die Bedürfnisse des einzelnen Betriebs
zugeschnittene Lösungen zu ermöglichen", so der
Mittelstandspräsident.

Ohoven wies zugleich auf die schwindende Bedeutung des
Flächentarifs hin. In Westdeutschland unterliegen 43 Prozent der
Betriebe der Tarifbindung, in Ostdeutschland sind es nur noch 23
Prozent. "Der klassische Flächentarifvertrag ist de facto tot. Die
Zukunft gehört flexiblen Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene." Die
Unternehmer müssten die Möglichkeit haben, betriebliche Bündnisse mit
ihren Mitarbeitern abzuschließen.

Originaltext: BVMW
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Rückfragen bitte an:
BVMW Presse
Eberhard Vogt
Tel.: 030 / 53 32 06 20
E-Mail: presse@bvmwonline.de
Web: www.bvmw.de und www.bvmw-presse.de


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