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Uhl/Köhler: Weichen für sichere und belastbare Planungsdaten gestellt

Geschrieben am 19-09-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Behandlung des Entwurfs des
Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 im Innenausschuss des Deutschen
Bundestages erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und die zuständige
Berichterstatterin, Kristina Köhler MdB:

Nach der am Montag in dieser Woche durchgeführten öffentlichen
Anhörung von Sachverständigen kann das Zensusvorbereitungsgesetz 2011
nun verabschiedet werden.

Das Gesetz dient der Vorbereitung eines registergestützten Zensus
einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011. 2011 wird auf
der Grundlage der Verordnung der Europäischen Union für die
Durchführung von Volks- und Wohnungszählungen die lange überfällige
Volkszählung als registergestützter Zensus durchgeführt.

Die letzten Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik
Deutschland 1987 und in der DDR 1981 statt. Seitdem haben sich die
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen derart geändert, dass die
fortgeschriebenen Volkszählungszahlen und die darauf aufbauenden
Statistiken als Planungsgrundlagen nicht mehr geeignet sind. Vom
Zensus hängen etwa der Länder- und der kommunale Finanzausgleich, die
Einteilung der Wahlkreise und die Stimmverteilung im Bundesrat ab.
Auch bei der Berechnung des Migrantenanteils erwarten Demoskopen
deutliche Änderungen.

Die Anhörung hat gezeigt, dass Qualitätseinbußen beim
registergestützten Zensus, im Vergleich zu einem traditionellen
Zensus, der teurer und für die Bürger sehr viel belastender ist,
nicht zu erwarten sind.

Das heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene
Zensusvorbereitungsgesetz 2011 schafft die Voraussetzung für die
Vorbereitung dieses Zensus.

Er besteht aus einer Kombination von fünf Elementen:
Statt Befragung aller Einwohner werden die Melderegister, die Daten
der Bundesagentur für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der
öffentlichen Hand ausgewertet. Zur Gewinnung der Gebäude und
Wohnungsdaten erfolgt eine postalische Befragung der ca. 17,5
Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer. Zur Sicherung der
Datenqualität und zur Erfassung weiterer, z. B. erwerbs- und
bildungsstatistischer Erhebungsmerkmale werden bei zehn Prozent der
Bevölkerung Stichproben durchgeführt.

Im Zensusvorbereitungsgesetz werden die rechtlichen
Voraussetzungen für den Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters
sowie für die für die Zensusvorbereitung erforderlichen
Datenübermittlungen geschaffen.

Um die Vorbereitungsmaßnahmen für die durch EU-Vorgaben zwingende
Volkszählung 2011 zeitnah abschließen zu können, ist der
schnellstmögliche Beschluss der hierfür erforderlichen
Rechtsgrundlagen geboten.

Die öffentliche Anhörung von Sachverständigen hat auch gezeigt,
dass eventuelle grundsätzliche Bedenken im Zusammenhang mit der
Durchführung der Volkszählung im Jahre 2011 im Zusammenhang mit der
Verabschiedung des Zensusanordnungsgesetz ausgeräumt werden können.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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