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Baumann: Linksfraktion will Antidiskriminierungsgesetz für Ostdeutsche

Geschrieben am 12-09-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Beschlusses des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestag, eine Petition
abzuschließen, in der ein "Gesetz zum Schutz der ostdeutschen
Minderheit" gefordert und die Entscheidung des Nationalen Olympischen
Komitees kritisiert wird, einen Eislauftrainer wegen
Stasiverstrickungen von der Teilnahme an der Winterolympiade 2006
auszuschließen, erklärt der Obmann von CDU/CSU, Günter Baumann MdB:

Eigentlich ist es ja schon "normal", dass die Linksfraktion im
Petitionsausschuss ihre Votierungen häufig an der (ostdeutschen)
Herkunft der Petenten festmacht. Dass aber heute die Vertreter der
Linksfraktion - gleichermaßen wie die stellvertretende
Parlamentspräsidentin Pau als Berichterstatterin - eine Petition
unterstützten, in der ein "Gesetz zum Schutz der ostdeutschen
Minderheit" gefordert wird, ist unglaublich.

In der Petition war der Ausschluss eines Eislauftrainers von der
Winterolympiade 2006 durch das Nationale Olympische Komitee als
"unzeitgemäß und menschenverachtend" bezeichnet und die Forderung
erhoben worden: "Ende der Diskriminierung der ostdeutschen
Minderheit... Die Gesellschaft und ihre Behörden müssen endlich auch
vergeben können." Von der Entscheidung des Nationalen Olympischen
Komitees wird auf eine "systematische Herabsetzung dieser [der
DDR-]Bürger geschlossen. Frau Merkel und Herr Platzeck seien leider
nur falsche positive Beispiele, die den Blick auf die Realität
versperrten. Die Birthler-Behörde und der Deutsche Bundestag kämen
ihrer Fürsorgepflicht gegenüber bestimmten Minderheiten (d.h. den
Bürgern der neuen Bundesländer) nicht nach.

Selbstverständlich hat auch diese Petition den grundgesetzlich
garantierten Anspruch auf ordnungsgemäße Bearbeitung und Befassung im
Ausschuss. Allerdings haben sich alle Fraktionen - außer der
Linksfraktion - dagegen ausgesprochen, diese Petition zu
unterstützen. Die breite Mehrheit des Deutschen Bundestages hatte
erst unlängst entschieden, die sogenannte Regelanfrage nach einer
Stasi-Mitarbeit für Personen in herausgehobenen Funktionen und Ämtern
um weitere fünf Jahre zu verlängern. Denn es ist eine Tatsache, dass
sich viele Menschen durch ihre Kooperation mit oder Mitarbeit bei der
Stasi berufliche Vorteile verschafft haben. Diese einstmaligen
beruflichen Vorteile wirken teilweise noch heute nach - in Form von
höheren Bildungsabschlüssen und Rentenansprüchen und begründen die
Ungerechtigkeit gegenüber Kritikern und Opfern des SED-Regimes, denen
jedwede Karrierechance und damit auch höhere Rentenanwartschaften
verwehrt blieben.

Diese noch immer andauernden Ungerechtigkeiten sollen mit den
Beschlüssen des Deutschen Bundestages zur Verlängerung der
Regelanfrage und zur Gewährung einer Opferrente etwas gemildert, wenn
auch nicht völlig beseitigt werden.

Die LINKE selbst diskriminiert die Ostdeutschen, indem sie
politisch unredliche Forderungen unterstützt und den Leuten einredet,
durch die Arbeit der Birthler-Behörde würden die Ostdeutschen
schlechthin diskriminiert. Aufgabe dieser Behörde ist es, SED-Opfern
und Zivilgesellschaft durch die Akteneinsicht die Möglichkeit zu
schaffen, sich gegen frühere Täter zu schützen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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