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euro adhoc: Intercell AG / Kapitalerhöhung/Restrukturierung / Intercell-Vorstand beschließt Kapitalerhöhung mit EUR 150 Millionen Emissionserlös -kartellrechtliche Wartefrist für strategische Partners

Geschrieben am 30-08-2007


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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30.08.2007

Wien (Österreich), 30. August 2007 - Der Vorstand der Intercell AG
hat heute beschlossen, vorbehaltlich Zustimmung durch den
Aufsichtsrat 4,8 Millionen neue Stammaktien zu einem Kurs von EUR
31,25 pro Aktie an Intercells strategischen Partner Novartis im Wege
einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital auszugeben. Das
Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wird dabei ausgeschlossen. Der
Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechtes wird morgen im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung und unter www.intercell.com
veröffentlicht werden.

Im Rahmen eines Anfang Juli 2007 abgeschlossenen Vertrages über eine
strategische Partnerschaft hatte sich Novartis verpflichtet, die
neuen Aktien zu übernehmen und damit EUR 150 Millionen in Intercell
zu investieren. Die strategische Partnerschaft stand unter anderem
unter der Bedingung der Zulässigkeit nach U.S.-amerikanischem
Kartellrecht. Der heutige Beschluss des Vorstands zur Umsetzung
dieser Kapitalerhöhung folgt dem Ablauf der Wartefrist nach dem
Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976, wodurch die
strategische Partnerschaft nach U.S.-amerikanischem Kartellrecht
durchgeführt werden kann. Die Wartefrist lief ordnungsgemäß 30 Tage
nach Einbringung des entsprechenden Antrages ab. Die Durchführung der
Kapitalerhöhung und die Notierungsausdehnung hinsichtlich der neuen
Aktien an der Wiener Börse wird für Mitte/Ende September 2007
erwartet.

Diese Mitteilung ist nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe in
die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Österreich,
Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Wertpapiere der Intercell AG
dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung
nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 oder aufgrund
einer Ausnahmeregelung hiervon verkauft oder zum Kauf angeboten
werden. Es ist nicht geplant, Wertpapiere der Intercell AG in den
Vereinigten Staaten registrieren zu lassen oder ein öffentliches
Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika, Österreich,
Deutschland oder sonstigen Staaten durchzuführen.


Ende der Mitteilung euro adhoc 30.08.2007 16:27:51
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ots Originaltext: Intercell AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Intercell AG
Mag. Dott. Astrid Meinl
Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-313
ameinl@intercell.com

Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel


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