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Die Kanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP reicht Sammelklage der Aktionäre gegen GPC Biotech AG ein

Geschrieben am 24-08-2007

Radnor, Pennsylvania (ots/PRNewswire) -

Die Anwaltskanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP gab
heute folgende Erklärung ab:

Hiermit wird bekannt gegeben, dass im Namen aller Käufer, die
zwischen dem 5. Dezember 2005 und dem 24. Juli 2007 einschliesslich
(die "Klageperiode") Wertpapiere der GPC Biotech AG (Nasdaq: GPCB)
(im Weiteren "GPC" oder das "Unternehmen") erworben haben, eine
Sammelklage beim US-amerikanischen Amtsgericht des südlichen Bezirks
von New York eingereicht wurde.

Falls Sie diese Sammelklage mit uns erörtern möchten oder Fragen
zu dieser Mitteilung oder Ihren eigenen Rechten bzw. Interessen in
dieser Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte an Schiffrin
Barroway Topaz & Kessler, LLP (Rechtsanwalt Darren J. Check oder
Rechtsanwalt Richard A. Maniskas) unter der Telefonnummer
+1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder +1-610-667-7706 bzw. per E-Mail
an info@sbtklaw.com.

In der Klage werden GPC und bestimmten leitenden Angestellten und
Geschäftsführern die Verletzung des US-amerikanischen Gesetzes
"Securities Exchange Act" von 1934 vorgeworfen. GPC ist ein mit der
Entdeckung, Entwicklung und Vermarktung neuer Wirkstoffe zur
Behandlung von Krebs befasstes Biopharmaunternehmen. Im Einzelnen
wird das Unternehmen in der Klage beschuldigt, folgende im
Wesentlichen nachteiligen Tatsachen, die den Angeklagten bekannt
waren bzw. von ihnen auf fahrlässige Weise unbeachtet blieben, nicht
veröffentlicht bzw. falsch dargestellt zu haben: 1. Die Tatsache,
dass die US-amerikanische "FDA" (Federal Drug Administration) bereits
zuvor die vom Unternehmen gewählte Untersuchungsmethode und den
primären Endpunkt für die Satraplatin-Studien missbilligt hatte; 2.
Die Tatsache, dass das Unternehmen damit fortfuhr, Satraplatin gemäss
des strittigen Endpunktes auszuwerten; 3. Die Tatsache, dass das
Unternehmen die von der FDA bereits zuvor geäusserten Bedenken
bezüglich des strittigen primären Endpunktes nicht beachtete und die
Ergebnisse der Satraplatin-Studie mit dem strittigen primären
Endpunkt bei der FDA zur Unterstützung des "NDA"-Antrags (New Drug
Application) für Satraplatin einreichte; 4. Die Tatsache, dass die
Gutachter der FDA nicht in der Lage waren, aus den Einreichungen zum
NDA-Antrag des Unternehmens das Fortschreiten der Krankheit zu
ermitteln; und 5. Die Tatsache, dass die FDA nicht in der Lage war,
aus den mit dem NDA-Antrag eingereichten Zwischenergebnissen darauf
zu schliessen, dass Satraplatin beim Gesamtüberleben wirksamer als
Placebo ist.

Während der gesamten Klageperiode berichtete das Unternehmen über
positive Ergebnisse seiner Satraplatin-Studie der Phase 3 und gab an,
dass die Ergebnisse der Studie die Grundlage für den "NDA"-Antrag
(New Drug Application) des Unternehmens bei der FDA bilden würden.
Das Unternehmen gab eine 40-prozentige Verringerung des Risikos des
Fortschreitens der Krankheit bei den Teilnehmern der Studie, die
Satraplatin erhielten, an und berichtete, dass die Studienergebnisse
gezeigt hätten, dass die Ergebnisse für das progressionsfreie
Überleben statistisch hoch signifikant seien. Die Investoren des
Unternehmens waren erschüttert, als die FDA am 20. Juli 2007 ihr
"Briefing Document" noch vor der zur Prüfung des NDA-Antrags für
Satraplatin vorgesehenen Sitzung des Onkologie-Gutachterausschusses
der FDA herausgab. Die FDA nannte darin fünf "Problempunkte" im
NDA-Antrag des Unternehmens für Satraplatin. Aufgrund dieser
Nachrichten fiel der Aktienkurs des Unternehmens um 7,80 USD pro
Aktie, d.h. um über 24,5 Prozent, und schloss am 20. Juli 2007 bei
einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen mit 24,00 USD pro Aktie. Am
folgenden Börsentag fiel der Aktienkurs des Unternehmens um weitere
3,05 USD pro Aktie und schloss am 23. Juli 2007 mit 20,95 USD pro
Aktie.

Am 24. Juli 2007 dann stimmte das Beratungsgremium der FDA mit 12
gegen 0 Stimmen dafür, die Entscheidung über Satraplatin zu vertagen,
bis das Unternehmen weitere Daten vorweisen könne, anhand derer
festzustellen sei, ob Satraplatin Männern mit Prostatakrebs
tatsächlich zu einer Lebensverlängerung verhilft. Daraufhin gab das
Unternehmen bekannt, dass es nicht davon ausgehe, über die
notwendigen Überlebensauswertungen für ein weiteres Jahr zu verfügen.
Aufgrund dieser Nachrichten fiel der Aktienkurs des Unternehmens um
weitere 7,19 USD pro Aktie, bzw. um 35,36 Prozent, und schloss am 25.
Juli 2007 bei einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen bei 13,16 USD
pro Aktie.

Der Kläger beansprucht im Namen der klagenden Gruppe Schadenersatz
und wird von der Anwaltskanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler
vertreten, die Sammelklagen landesweit vor Landes- und
Bundesgerichten verfolgt. Schiffrin Barroway Topaz & Kessler ist eine
der treibenden Kräfte hinter der Reform der Grundsätze angemessener
Unternehmensführung und hat bereits Milliarden Dollar im Namen
institutioneller und privater Investoren aus den Vereinigten Staaten
und aus anderen Teilen der Welt eintreiben können.

Für weitergehende Informationen zu Schiffrin Barroway Topaz &
Kessler bzw. um sich zur Teilnahme an dieser Sammelklage online zu
melden, besuchen Sie bitte die Website unter www.sbtklaw.com

Falls Sie zu der oben beschriebenen Gruppe gehören, können Sie,
falls Sie es wünschen, bis spätestens zum 24. September 2007 beim
Gericht beantragen, als Hauptkläger der Gruppe zu fungieren. Ein
Hauptkläger ist eine bevollmächtigte Partei, die im Namen anderer
Gruppenmitglieder den Rechtsstreit führt. Um als Hauptkläger
zugelassen zu werden, muss das Gericht entscheiden, ob die Klage des
Gruppenmitglieds repräsentativ für die Klagen der anderen
Gruppenmitglieder ist und ob das Gruppenmitglied die Gruppe
angemessen vertreten kann. Unter gewissen Umständen können einer oder
mehrere Gruppenmitglieder gemeinsam als Hauptkläger auftreten. Die
Möglichkeit, an einem eventuellen Schadensersatz beteiligt zu sein,
ist jedoch durch die Entscheidung, als Hauptkläger zu fungieren oder
nicht, nicht berührt. Sie können die Kanzlei Schiffrin Barroway Topaz
& Kessler oder jede andere Kanzlei ihrer Wahl beauftragen, sie in
dieser Angelegenheit rechtlich zu vertreten.

ANSPRECHPARTNER: Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP
Rechtsanwalt Darren J. Check
Rechtsanwalt Richard A. Maniskas
280 King of Prussia Road
Radnor, PA 19087
Tel.: +1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder
+1-610-667-7706
Oder per E-Mail unter info@sbtklaw.com

Webseite: http://www.sbtklaw.com

Originaltext: Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66046
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_66046.rss2

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Darren J. Check oder Rechtsanwalt Richard A. Maniskas,
beide von Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP, Tel.:
+1-888-299-7706 (gebührenfrei), Tel.: +1-610-667-7706,
info@sbtklaw.com


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