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Gehb/Krings/Klöckner: Verbraucherinsolvenz effizient und kostensparend umsetzen

Geschrieben am 22-08-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des
Gesetzentwurfs zur Verbraucherinsolvenz durch das Bundeskabinett
erklären der Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht, Dr. Jürgen Gehb
MdB, der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das
Insolvenzrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr.
Günter Krings MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Die Verbraucherinsolvenz hat sich seit ihrer Einführung im Jahre
1999 grundsätzlich bewährt. Nicht nur einem Unternehmen sollte die
Möglichkeit gegeben werden, sich aus einer Überschuldungssituation zu
befreien, sondern gleichfalls einer Privatperson. Die Zahl von etwa
92.310 Verbraucherinsolvenzen allein im vergangenen Jahr zeigt das
Ausmaß der Überschuldung von Privathaushalten in Deutschland und
macht deutlich, wie sehr das Instrument der Privatinsolvenz gebraucht
wird.

Sieben Jahre Erfahrung mit der Verbraucherinsolvenz haben
allerdings auch Schwachstellen des Gesetzes aufgezeigt, die nun
korrigiert werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Insolvenz
von völlig mittellosen Schuldnern. Selbst wenn bei den Schuldnern
nichts mehr zu holen ist, muss nach der jetzigen Rechtslage zunächst
zwingend ein kostenträchtiges Insolvenzverfahren durchgeführt werden.
Davon profitieren jedoch weder die überschuldeten Personen noch die
Gläubiger. Es wird lediglich Bürokratie erzeugt, die Kosten
verursacht.

Daher ist die Absicht der Bundesregierung zu begrüßen, ein
Verfahren für völlig mittellose Schuldner einzuführen, das weniger
aufwendig und damit kürzer ist sowie weniger Kosten verursacht. In
den parlamentarischen Beratungen wird sich zeigen müssen, ob dieses
Ziel mit den angedachten Änderungen auch hinreichend erreicht werden
kann. Eine faktische Privilegierung des völlig mittellosen Schuldners
gegenüber dem, der jedenfalls noch einen kleinen Teil seiner Schulden
zurückzahlen kann, wäre jedenfalls das falsche Signal an alle
Verbraucher. Insofern wird im parlamentarischen Verfahren zu prüfen
sein, ob nicht die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem
Thema aufgegriffen werden sollten. So wurden u. a. ein
treuhänderloses Verfahren und eine Verlängerung der sogenannten
Wohlverhaltensperiode von sechs auf acht Jahren vorgesehen.

Neben der Berücksichtigung der Schuldnerseite darf nicht vergessen
werden, dass bei jeder Verbraucherinsolvenz auch private Gläubiger
leer ausgehen und einen erheblichen finanziellen Verlust erleiden.
Daher ist ein besonderes Augenmerk auf die Gläubigerseite zu legen.
Der Gesetzentwurf bietet hier gute Ansätze, wie die Möglichkeit einer
nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung bei einem
unredlichen Verhalten des Schuldners. Nur dem Schuldner, der sich an
die Regeln hält, soll eine schuldenfreie Perspektive eröffnet werden.

In Zukunft sollte die Verbraucheraufklärung und Prävention noch
stärker vorangetrieben werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit
Geld, aber auch eine dauerhafte Ausstattung der Schuldnerberatung ist
notwendig, um die Zahl der Verbraucherinsolvenzen langfristig wieder
zu senken.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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