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ots.Audio: Hilfe, Mama ist krank! - Was viele nicht wissen: Im Betreuungs-Notfall zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe

Geschrieben am 16-08-2007

Baierbrunn (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Schnell bricht das Chaos in einer Familie aus, wenn die Mutter
schwer krank ist, ins Krankenhaus oder zu einer Reha-Maßnahme muss.
Wenn die Mutter in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, hat sie ein
Recht auf Hilfe. Bedingung ist allerdings, dass mindestens ein Kind
unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und natürlich muss die
Haushaltshilfe auch erst von der Krankenkasse genehmigt werden. Was
man tun muss, um schnelle Hilfe zu bekommen, weiß Chefredakteurin
Stefanie Becker vom Apothekenmagazin "BABY und Familie":

0-Ton 19 Sekunden
Also, man braucht vor allem ein ärztliches Attest. Da gehen die Ärzte
allerdings manchmal ein bisschen sparsam mit um. Es lohnt sich also
manchmal direkt nachzufragen, direkt den Arzt auf die Haushaltshilfe
anzusprechen. Das Attest muss man dann der Krankenkasse vorlegen und
wenn es schnell gehen soll, kann der Arzt es auch formlos faxen.

Da die meisten Mütter noch nie eine Haushaltshilfe in Anspruch
genommen haben, stellt sich für sie die Frage: Wie findet man eine
"Leihmutter"?

0-Ton: 22 Sekunden
Größere Kassen können Haushaltshilfen vermitteln. Die verfügen oft
über einen eigenen Pool von Kräften. Oder man kann auch selbst sich
auf die Suche begeben und bei Sozial- und Dorfhelferinnenstationen
nachfragen. Die Kassen erstatten dann in angemessener Höhe die
Kosten. Da sollte man sich allerdings erkundigen, was das im
speziellen Fall heißt und meist ist auch eine eigene Zuzahlung noch
fällig.

Zuzahlungsfrei gibt es die Haushaltshilfe, wenn eine Frau auf
Grund ihrer Schwangerschaft ihr Bett hüten muss. Und ist die
Haushaltshilfe erst mal da, kann man von ihr auch einiges erwarten.

0-Ton: 25 Sekunden
Ja, natürlich die Versorgung der Kinder. Sie kocht aber auch und
erledigt den Haushalt, macht aber zum Beispiel keinen Großputz. Also,
es hängt auch immer so ein bisschen davon ab, wie viel Stunden pro
Tag die Kassen die Haushaltshilfe zahlen. Das können bis zu 8 Stunden
täglich sein, da spielt auch die Krankheit der Mutter eine Rolle.
Wenn der Arzt Schonung bei einer Schwangerschaft verschreibt, dann
erhält man oft nur 2 bis 4 Stunden pro Tag.

Wenn statt der Haushaltshilfe die Oma oder der Ehepartner
einspringt, werden oft Fahrtkosten bzw. Verdienstausfälle erstattet.
Aber auch hier sollte man bei seiner Krankenkasse nachfragen, rät
"BABY und Familie".

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Wort und Bild - Baby und Familie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54201
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_54201.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de


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