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Reform der Unfallversicherung schadet Feuerwehr / DFV: Gesetzentwurf stellt ehrenamtliche Einsatzkräfte künftig schlechter

Geschrieben am 13-08-2007

Berlin (ots) - "Durch die Reform der gesetzlichen
Unfallversicherung droht den Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren
ein Nachteil", kritisiert Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV) den vorgelegten Arbeitsentwurf zum
Leistungsrecht des Bundessozialministeriums. Nach
Vergleichsberechnungen zu den jetzigen Reformüberlegungen kann es bei
der Mehrzahl verletzter Feuerwehrangehöriger monatlich zu Einbußen
von 400 Euro und mehr bei den Versichertenrenten kommen.

"Wer die Rentenzahlung auf das aktive Erwerbsleben begrenzt,
verkennt die Besonderheiten der Freiwilligen Feuerwehren mit ihren
Jugend- und Altersabteilungen", erklärt Kröger. Für ehrenamtlich
Aktive ist bei Verletzungen im Dienst ein Gesundheitsschadenausgleich
in Höhe von 50 oder 100 Euro pro Monat vorgesehen. "Das ist weder ein
fairer Ausgleich, noch macht er das Ehrenamt Feuerwehr attraktiv",
urteilt der DFV-Präsident. Generationenübergreifende Ansätze, die
Probleme der demografischen Entwicklung für die Feuerwehren mit ihren
eine Million ehrenamtlichen Mitgliedern zu lösen, würden damit
ausgebremst.

Kröger fordert: "Der Leistungsteil des Gesetzesentwurfs muss
vereinfacht werden und die Besonderheiten der Freiwilligen
Feuerwehren und der übrigen ehrenamtlich Tätigen besser
berücksichtigen. Wir werden Leistungskürzungen in diesem Bereich
nicht hinnehmen!" Gemeinsam mit DFV-Experten für das Sozialwesen
spricht er sich dafür aus, die Leistungsgewährung für Ehrenamtliche
mit gefahrgeneigter Tätigkeit zu flexibilisieren und den Entwurf
entsprechend zu ergänzen.

Ausgleich "besonderer Einsatz": Selbstverwaltung der
Versicherungsträger

Nach Ansicht des Deutschen Feuerwehrverbandes sollten die
Unfallversicherungsträger - beispielsweise die Feuerwehr-Unfallkassen
- frei über einen flexiblen Ausgleich für "besonderen Einsatz" für
die Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren entscheiden können. Ein
entsprechender DFV-Vorschlag liegt dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales vor. "Vorfahrt für die Selbstverwaltung!", so Kröger.

Damit die Reform der Unfallversicherung konsensfähig wird, spricht
sich Präsident Kröger für eine Abkoppelung des Leistungsrechts vom
Organisationsrecht aus, nachdem ein Inkrafttreten ohnehin erst für
2009 vorgesehen sei.

Originaltext: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50093
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50093.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: 030-28 88 48 800
Fax: 030-28 88 48 809
dfv.berlin@dfv.org


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