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Widmann-Mauz: Gesetzliche Maßnahmen zur Arzneimittelausgabenreduzierung wirken

Geschrieben am 03-08-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Veröffentlichung der
Halbjahreszahlen der Arzneimittelausgaben durch die ABDA erklärt die
Vorsitzende und Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit, Annette
Widmann-Mauz MdB:

Auch wenn die jetzt durch die Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände (ABDA) vorgelegten Halbjahreszahlen einen
Ausgabenzuwachs von 5,7 Prozent über dem Vorjahreszeitraum aufweisen,
kann daraus geschlossen werden, dass die gesetzlichen Maßnahmen zu
Ausgabenreduzierung wirken.

Hinter der Ausgabensteigerung liegt zunächst die nicht
unwesentliche Mehrwertsteuererhöhung, die zum 1. Januar 2007 in Kraft
trat. Um diesen Mehrwerststeuereffekt bereinigt, betrug das
Ausgabenwachstum lediglich 3,1 %.Weiter wurden mehr innovative
Arzneimittel verordnet, die nicht durch preisgünstige Generika zu
ersetzen sind, da sie unter den Patentschutz fallen.

Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)
wurde das Instrument der Festbeträge, also der
Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel durch die GKV, ausgeweitet.
Darüber hinaus können seitdem Medikamente, deren Apothekenabgabepreis
30 % unter dem Festbetrag liegen, von der Zuzahlung befreit werden.
Zum 1. August 2007 hatten Hersteller für 11627 Medikamente den Preis
soweit abgesenkt, dass sie von der Zuzahlung befreit sind. Dieses ist
ein voller Erfolg.

Die mit der zum 1. April 2007 in Kraft getretenen
Gesundheitsreform eingeführte Option von Rabattverträgen zwischen
Arzneimittelherstellern und Krankenkassen wird, nach einigen
Anlaufschwierigkeiten, zahlreich genutzt. Lieferungsengpässe der
Vertragshersteller sowie mangelhafte Versicherten- und
Patienteninformationen durch die Kassen bedeuten erheblichen
Mehraufwand in Praxen und Apotheken und führten zu unnötigen
Verunsicherungen bei den Patienten.

Die erreichbaren Kostenreduzierungen können allerdings großteils
erst am Jahresende verzeichnet werden, wenn ein Abgleich der
vereinbarten Margen erfolgt. Derzeit werden diese Medikamente mit dem
Apothekenabgabepreis und nicht dem Rabattpreis bei den Apothekern
verbucht. Die vereinbarten Preisreduzierungen sind in den
Apothekerdaten also noch nicht enthalten.

Die vorgesehenen gesetzlichen Instrumente zeigen die erwartete
Wirkung, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht aus den derzeit
vorliegenden Zahlen ersichtlich ist.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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