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EU öffnet Weg zur Lockerung der Beschränkungen bei der Mitnahme von flüssigen Duty-Free-Waren aus Drittländern

Geschrieben am 01-08-2007

Berlin (ots) - Die Europäische Kommission hat gestern angekündigt,
dass in Kürze mit Lockerungen bei der Mitnahme von flüssigen
Duty-Free-Waren aus Drittstaaten im Handgepäck gerechnet werden kann.
Für Transferpassagiere sollen dann Duty-Free-Waren im Handgepäck
wieder zugelassen werden, wenn sie aus Ländern stammen, in denen zur
Europäischen Union gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen bestehen. Mit
den ersten Entscheidungen, welche Staaten unter die
Ausnahmeregelungen fallen, wird im Herbst gerechnet.

Die EU hatte im Nachgang zu den vereitelten Terroranschlägen von
London im vergangenen Jahr Maßnahmen erlassen, nach denen u.a.
Flüssigkeiten, die an Flughäfen außerhalb der EU gekauft wurden, bei
der Einreise in die EU an den Sicherheitskontrollstellen einbehalten
werden müssen. Dies sorgte vor allem bei den betroffenen Fluggästen
für großen Unmut, die ihre Waren an den Kontrollstellen zurücklassen
mussten.

Zu den Ankündigungen der EU sagt Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer der ADV: "Nach der Entscheidung der
EU-Kommission aus diesem Frühjahr die Einführung der Beschränkung der
Größe des Handgepäcks um ein Jahr zu verschieben und diese Regelung
auf ihren Sicherheitsgewinn hin zu überprüfen, ist die nun
angekündigte Lockerung der bestehenden Duty-Free-Regelung ein
weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die neue Regelung wird die
Menge der einbehaltenen Flüssigkeiten an den Transferkontrollstellen
der Flughäfen deutlich reduzieren. Die bislang täglich anfallenden
6-7 Tonnen einbehaltener Flüssigkeiten an den deutschen Flughäfen
gehören nun hoffentlich bald der Vergangenheit an."

Ralph Beisel weiter: "Im Sinne eines sicheren und effizienten
Luftverkehrs unterstützen wir selbstverständlich die Bestrebungen der
EU-Kommission, fordern aber dennoch weiter, die gesamte Regelung zur
Beschränkung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
entsprechend dem Verordnungstext nun endlich kritisch zu überprüfen."

60 Jahre ADV - Der Flughafenverband

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde
1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der
zivilen Luftfahrt in Deutschland. Ordentliche Mitglieder der ADV sind
19 internationale Flughäfen und 38 Regionale Verkehrsflughäfen und
Verkehrslandeplätze.

Ihr gehören als außerordentliche Mitglieder alle Bundesländer,
verschiedene Städte, der Deutsche Städtetag, IHK und andere
Institutionen sowie korrespondierend die österreichischen und
schweizerischen Airports an.

Als Bundesverband der deutschen Flughäfen setzt sich die ADV für
einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort
Deutschland ein. Sie fordert Rahmenbedingungen, die den
bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, die optimale Nutzung der
vorhandenen Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität
unterstützen und die Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs fördern.

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Schneider
Politik und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 310118-23



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