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Bauernverband rät weiterhin vom GVO-Anbau ab - Gentechnik-Novelle trägt nicht zur Lösung der Haftungsfrage bei

Geschrieben am 24-07-2007

Berlin (ots) - "Auch nach dem neuen Entwurf zum Gentechnik-Gesetz
bleiben wir aufgrund der unveränderten Haftungsregelungen dabei, vom
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abzuraten". Dies erklärte der
Deutsche Bauernverband (DBV), nachdem Bundeslandwirtschaftsminister
Horst Seehofer am 24. Juli 2007 auf einer Pressekonferenz in Berlin
über die wichtigsten Inhalte des geplanten Gesetzes informiert hatte.
Der DBV erneuerte seine Position, dass für ihn bei der Anwendung der
Grünen Gentechnik die Koexistenz aller Anbauformen absolute Priorität
besitzt. Mit der Vorlage eines Verordnungsentwurfes zur guten
fachlichen Praxis beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen kommt
der Gesetzgeber endlich einer lange vorgetragenen Forderung des
Deutschen Bauernverbandes nach. Durch die Festlegung
kulturspezifischer Anbauregeln müsse eine Beeinträchtigung
benachbarter Landwirte ausgeschlossen werden, dabei sollten die
Anbauabstände gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen auch aus der
deutschen Sicherheitsforschung definiert und kontinuierlich überprüft
werden. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist es erforderlich,
für alle Bewirtschaftungsformen zu einheitlichen Abständen zu
gelangen.

Kritisch beurteilt der DBV, dass die angekündigte Präzisierung der
verschuldensunabhängigen Haftungsregelung im Gentechnikgesetz
unterbleiben soll. Damit wird weder den Landwirten noch der
Versicherungswirtschaft eine ausreichende Grundlage für die
Kalkulierbarkeit möglicher Haftungsrisiken gewährt. Wer die gute
fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit Haftungsrisiken belastet
werden. Ebenso müssten Landwirte, die keine gentechnisch veränderten
Pflanzen anbauten, bei möglichen Schäden unbürokratisch und ohne
Ausfallrisiko entschädigt werden. Nach Ansicht des DBV können diese
Ziele für verbleibende Restrisiken jenseits der
verschuldensabhängigen Haftung weiterhin nur umfassend durch einen
Haftungsfonds erreicht werden, der von den Saat- und Pflanzgut
liefernden Unternehmen wie auch von Landwirten, die gentechnisch
veränderte Pflanzen anbauen, gespeist werden müsse. Alternative
freiwillige Angebote der Saat- und Pflanzgutwirtschaft seien nur dann
akzeptabel, wenn sie ebenfalls einen belastbaren Anspruch für den
geschädigten Landwirt sicherstellen.

Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6599
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6599.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240


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