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Robl: EUGH bestätigt zu Recht deutsche Auflagen für entsandte Arbeitnehmer

Geschrieben am 18-07-2007

Berlin (ots) - "Die heute auf eine Klage der Kommission ergangene
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu der in Deutschland
geltenden Mitführungspflicht von bestimmten deutschsprachigen
Dokumenten am Ort der Dienstleistungserbringung ist zu begrüßen. Der
Europäische Gerichtshof hat die deutsche Rechtslage ausdrücklich
bestätigt. Gleiches gilt für die Ausführungen des Europäischen
Gerichtshofs im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen an die Urlaubskasse." Erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl,
heute in Berlin. Das insgesamt positive Signal des Europäischen
Gerichtshofs wird auch nicht dadurch verwässert, dass bestimmte
Meldepflichten für ausländische Zeitarbeitsfirmen verworfen worden
sind. "Es wurde Zeit, dass der Europäischen Kommission die Grenzen
ihres eigenmächtigen Handelns aufgezeigt werden. Sinnlosen Klagen
gegen Mitgliedstaaten, die deren Kampf gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung konterkarieren, muss ein Riegel vorgeschoben
werden." So Robl weiter.

Einer ebenfalls fragwürdigen Mitteilung der Kommission vom 13.
Juni 2007, in der wichtige Kontrollmechanismen der Mitgliedsstaaten
im Bereich der Arbeitnehmerentsendung zum wiederholten Male in Frage
gestellt worden waren, war bereits das Europäische Parlament in einer
Resolution vom 11. Juli 2007 entgegengetreten. Darin forderte das
Parlament die Kommission unter anderem auf, die Kontrollmaßnahmen der
Mitgliedstaaten zu respektieren, und stellte fest, dass die
Kommission in ihren Rechtsauslegungen über die Rechtssprechung des
Europäischen Gerichtshofs hinausgeht. Dies hat sich durch die heutige
Entscheidung bestätigt.

"Es war und ist das entscheidende Anliegen der deutschen
Bauarbeitgeber, dass die bestehenden Regelungen des deutschen
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unangetastet bleiben müssen. Der Kampf
gegen grenzüberschreitende illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
hat heute Unterstützung durch den Europäischen Gerichtshof gefunden",
erklärte Robl abschlließend.

Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=33001
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_33001.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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