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Continentale Krankenversicherung a.G.: Verfassungsbeschwerde gegen Gesundheitsreform

Geschrieben am 17-07-2007

Dortmund (ots) - Die Continentale Krankenversicherung a.G. wird
gegen das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) im Gesundheitswesen
Verfassungsbeschwerde einreichen. Wesentliche Ansätze für die
Beschwerde sind der Annahmezwang für Nicht-Versicherte seit 1. Juli
2007 und der Basistarif mit Pflicht zur Versicherung ab 1. Januar
2009. Gleichwohl wird die Continentale das WSG umsetzen, aber nicht
übererfüllen, wie das Bundesgesundheitsministerium es will. Dies
bedeutet: Nicht-Versicherte werden im Standardtarif ohne
Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse angenommen; der Beitrag
wird auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) gekappt. Ist der Versicherungsfall aber vor
Versicherungsbeginn eingetreten, wird für die laufenden Behandlungen
nicht geleistet. Die im Standardtarif vorgesehenen Wartezeiten -
mindestens drei Monate - müssen eingehalten werden. Für die
zusätzlich abzuschließende Pflegepflichtversicherung muss es wie bei
sonstigen Versicherten auch eine Wartezeit von fünf Jahren und
eventuelle Risikozuschläge geben. Die Beiträge können nicht gekappt
werden.

"An dieser Entscheidung ist nicht zu rütteln. Wir treffen gerade
die notwendigen Vorbereitungen, um möglichst schnell vor das
Bundesverfassungsgericht zu gehen", betonte Vorstandsvorsitzender
Rolf Bauer. Ein Hauptkritikpunkt der Continentale am WSG ist der
Eingriff in die Vertragsfreiheit durch den modifizierten
Standardtarif und den Basistarif zulasten der Bestandsversicherten.

Rolf Bauer: "Die Problematik der Nicht-Versicherten ist vom
Bundesgesundheitsministerium unnötig aufgebauscht worden. Das zeigt
auch die bisher geringe Zahl von Nicht-Versicherten, die in die PKV
und die GKV wollen. Unabhängig davon ist der jetzt geschaffene
Anspruch auf Versicherung ordnungspolitisch falsch und
sozialpolitisch überflüssig. Hier will sich der Staat aus seiner
Verantwortung stehlen. Natürlich soll niemand ohne medizinische
Versorgung sein. Die Finanzierung für Personen, die sich
Versicherungsschutz nicht leisten können oder erst im Krankheitsfall
nachfragen, muss aber Aufgabe des Staates bleiben." Auch in der
Vergangenheit seien Menschen ohne Krankenversicherung, falls sie
bedürftig waren, über die Sozialhilfe medizinisch versorgt worden.
"Diese Verantwortung kann der Staat jetzt nicht von der Allgemeinheit
auf die Beitragszahler in PKV und GKV abwälzen. Bis zur Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts werden wir zwar selbstverständlich die
gesetzlichen Vorgaben der Gesundheitsreform umsetzen. Aber wir werden
auch nicht mehr tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist, denn das
könnte den Erfolg der Verfassungsbeschwerde gefährden. Dieses Risiko
können wir nicht eingehen", so Rolf Bauer.

Als Versicherungsverein sei die Continentale zudem dazu gezwungen,
ihre Bestandskunden vor ungerechtfertigten Belastungen zu schützen,
wie sie durch die ungehemmte Aufnahme selbst schwerster, bisher nicht
versicherter Risiken entstehen, die jedoch schon volle medizinische
Versorgung hatten. Unternehmensziel der Continentale als
Versicherungsverein ist es nicht, Gewinne zu erzielen, sondern den
Versicherten einen hochwertigen und preiswerten Versicherungsschutz
zu bieten. Überschüsse fließen fast ausschließlich an die
Versicherten. "Wir können neueintretende Nicht-Versicherte nicht
großzügiger behandeln als andere Versicherte und diese die Mehrkosten
der Großzügigkeit tragen lassen. Nach dem Gesetz sind alle
Versicherten gleich zu behandeln", betont Rolf Bauer. Vor diesem
Hintergrund gebe es keine Möglichkeit, gegenüber bisher
Nicht-Versicherten besonders kulant zu sein. Das sei auch sinnvoll.
Denn sonst könnten sich Nicht-Versicherte - anders als später im
Basistarif - immer nur dann versichern, wenn sie krank sind und
Leistungen brauchen. Rolf Bauer: "Hier wäre Missbrauch Tür und Tor
geöffnet und damit das allgemeine Versicherungsprinzip gravierend
verletzt. Daran beteiligen wir uns nicht."

Der Gesetzgeber schreibt bei der Öffnung des bestehenden
Standardtarifs für Nicht-Versicherte seit dem 1. Juli 2007 nur einige
Standards vor:

- Für den Versicherer besteht Kontrahierungszwang, er muss also
jeden Antragsteller unabhängig von seinem Gesundheitszustand
nehmen.

- Risikozuschläge dürfen nur für einen Poolausgleich zwischen
Versicherern und einen späteren Wechsel errechnet werden, sie
wirken sich aber nicht auf den Beitrag im Standardtarif aus.

- Der Beitrag ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV
begrenzt.

Keine Regelungen gibt es im Gesetzestext zu den Themen Wartezeit
und Leistungen für vor Versicherungsbeginn bereits begonnene
Behandlungen - auch wenn das Bundesgesundheitsministerium dies auf
seiner Internetseite fälschlicherweise behauptet.

Konkret bedeutet das für bisher Nicht-Versicherte im
Standardtarif:

- Die Wartezeiten von mindestens drei Monaten sind zu erfüllen.

- Leistungen für bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene
Versicherungsfälle, bei denen Behandlungen noch nicht
abgeschlossen sind, werden nicht erstattet.

Die Regelungen für die Pflegepflichtversicherung wurden vom
Gesetzgeber für die neu aufzunehmenden Nicht-Versicherten
beibehalten. Hier muss es daher bei den üblichen Risikozuschlägen
bleiben und der Beitrag kann nicht gedeckelt werden. Zudem besteht
die übliche tarifliche Wartezeit von fünf Jahren.

Die Continentale Krankenversicherung wird genau auf Grundlage der
bestehenden Gesetze und Versicherungsbedingungen handeln. Rolf Bauer:
"Wenn unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform Erfolg
haben soll und wenn wir nicht zum Nachteil unserer Versicherten
handeln möchten, müssen wir uns so verhalten."

Originaltext: Continentale Krankenversicherung a.G.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12076
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12076.rss2

Pressekontakt:
Gerhard W. Stry
Versicherungsverbund Die Continentale
Direktor Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse@continentale.de


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