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UN-Konvention im Europäischen Jahr der Chancengleichheit ratifizieren / Lebenshilfe fordert von Bundestag und Bundesrat schnelles Handeln beim Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderun

Geschrieben am 13-07-2007

Marburg (ots) - Mit dem Emirat Qatar hat jetzt das 100. Land die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den
Vereinten Nationen in New York unterzeichnet. Deutschland leistete
seine Unterschrift bereits am 30. März und wollte damit ein klares
Signal für die Gleichberechtigung behinderter Menschen setzen. Die
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
begrüßt diesen Schritt. Gleichzeitig fordert sie den Deutschen
Bundestag und Bundesrat auf, das Übereinkommen noch in diesem Jahr,
dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit, ohne Vorbehalt zu
ratifizieren.

"Wir werden den Politikern auf die Finger schauen, ob sie es mit
den Inhalten der Konvention ernst meinen", sagt Robert Antretter,
Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. Das internationale Vertragswerk
hätte, so die Lebenshilfe, auch erhebliche Auswirkungen auf die
deutsche Gesetzgebung. So sind etwa das in Deutschland mangelnde
integrative Bildungsangebot und der für behinderte Kinder übliche Weg
in die Sonderschule mit der UN-Konvention nicht vereinbar. In der
Konvention heißt es in Artikel 24 (Bildung): "... Bei der
Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der
Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen,
hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer
entsprechenden Sekundarschulbildung haben ..."

Nach Angaben der Lebenshilfe lernten jedoch im Jahr 2003
deutschlandweit weniger als drei Prozent aller geistig behinderten
Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern, über 97 Prozent der
geistig behinderten Kinder besuchten damit eine Sonderschule. Das
föderale Schulsystem führt obendrein dazu, dass ein geistig
behindertes Kind im Bundesland A schlechtere Chancen auf eine
integrative Beschulung hat als ein Kind im Bundesland B.

Die Lebenshilfe fordert daher für Eltern behinderter Kinder ein
bundesweit gültiges Schul-Wahlrecht. Der sonderpädagogische
Förderbedarf, auf den ein Kind mit Behinderung einen Anspruch hat,
müsste dann in der Schule umgesetzt werden, in die das Kind auf
Elternwunsch hin aufgenommen wird. Im Kindergarten werde dies heute
schon vielerorts mit Erfolg praktiziert.

Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59287
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung,
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg,
Anja de Bruyn
Telefon 06421/491-128
Mail: anja.debruyn@lebenshilfe.de


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