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Singhammer: Null Toleranz bei Kindesvernachlässigung

Geschrieben am 11-07-2007

Berlin (ots) - Zum Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Erleichterung
familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls,
erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Das neue Kinderschutzgesetz schafft es gleichermaßen, Kinder
besser zu schützen und das Elternrecht zu wahren.

Die entsetzlichen Schicksale misshandelter und vernachlässigter
Kinder haben deutlich gemacht, dass neben der konsequenten Anwendung
der bestehenden gesetzlichen Regelungen, weitere gesetzliche
Verbesserungen nötig sind. Der Staat muss seine Kinder schützen, vor
allem dann, wenn Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht
werden und das Kindeswohl gefährdet ist.

Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf trägt diesem
Gedanken Rechnung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im März 2007 den Antrag
"Gesundes Aufwachsen von Kindern ermöglichen" auf den Weg gebracht,
in dem unter anderem eine höhere Verbindlichkeit der Teilnahme an den
Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 10 sowie die Einführung eines
Bonussystems für die Teilnahme gefordert werden.

Mit diesem Maßnahmenpaket soll kein Generalverdacht ausgesprochen
werden, es gilt nur für wenige Ausnahmen. Die überwiegende Mehrheit
der Eltern in Deutschland sorgt liebevoll für ihre Kinder.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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