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Gericht erklärt Lokführerstreik für rechtswidrig Infos unter www.bahn.de/aktuell und Telefon-Service-Hotline erhältlich

Geschrieben am 10-07-2007

Berlin (ots) - (Berlin, 10. Juli, Stand 10 Uhr ) Die
Streikaktionen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei
der Deutschen Bahn sind vom Arbeitsgericht Mainz für rechtswidrig
erklärt worden. Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass die GDL diese
einstweilige Verfügung umsetzt und die Streiks unmittelbar beendet.
Über die Beeinträchtigungen im Zugverkehr informiert die Deutsche
Bahn zeitnah. Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird der Verkehr im
Laufe des Tages wieder fahrplanmäßig abgewickelt werden können.
Aktuelle Informationen über den Zugverkehr sind im Internet unter
www.bahn.de/aktuell erhältlich. Die Kunden können sich auch über die
kostenlose Service-Hotline unter der Telefonnummer 08000 996633 rund
um die Uhr informieren.
Fahrgäste, die an einem Streiktag aufgrund streikbedingter
Zugausfälle oder Verspätungen ihre Reise nicht antreten können, haben
die Möglichkeit, ihre Fahrkarte kostenlos umzutauschen oder sich den
Reisepreis erstatten zu lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind
Zeitkarten. Für diese gelten die tariflichen Umtausch- und
Erstattungsbedingungen.

Originaltext: Deutsche Bahn AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=31465
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_31465.rss2

Pressekontakt:

Pressekontakt:

Volker Knauer
Stellv. Konzernsprecher
Telefon 030 297-61180
Telefax 030 297-61935

www.db.de/presse
medienbetreuung@bahn.de


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