| | | Geschrieben am 09-07-2007 Bleser: NABU-Vorwürfe gehen an Realität vorbei
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 Berlin (ots) - Zu den Vorwürfen des NABU im Zusammenhang mit der
 ausstehenden Verabschiedung des Änderungsgesetzes zum
 Bundesnaturschutzgesetz erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
 CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
 
 Die Vorwürfe des NABU, dass Land- und Forstwirtschaft u.a. nicht
 bereit seien, ihren Beitrag zum Natur- und Artenschutz zu leisten,
 weise ich in aller Schärfe zurück. Wir würden in Deutschland nicht
 über eine solche Vielfalt an Naturschutz- oder FFH-Flächen verfügen,
 wenn sich Land- und Forstwirtschaft nicht über Jahrhunderte hinweg
 nachhaltig verhalten hätten. Auch die weiteren Anschuldigungen des
 NABU zeugen von wenig Sachkenntnis und sind eher dem Bemühen eines
 Umweltverbandes zuzuschreiben, neue politische Aktionsfelder zu
 erschließen.
 
 Die Unionsfraktion hätte dem Änderungsgesetz zusammen mit sieben
 weiteren Änderungsanträgen zugestimmt. Nur ein Antrag, der die
 Projektdefinition ändern sollte, konnte von uns nicht mitgetragen
 werden. Dass der Umweltausschuss den Abschluss des ganzen
 Gesetzgebungsverfahrens gestoppt und auf einen späteren Zeitpunkt
 verschoben hat, liegt nicht in unserer Verantwortung. Wer daraus den
 Vorwurf der Verweigerungshaltung formulieren will, macht sich
 lächerlich.
 
 Der Projektbegriff in der FFH-Gesetzgebung sollte durch einen
 weiteren Änderungsantrag angepasst werden. Dies hätte unserer Ansicht
 nach zu einer unnötigen Infragestellung der in Deutschland - im
 Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten - üblichen guten fachlichen
 Praxis geführt. Diese Praxis steht in der Regel im Einklang mit den
 FFH-Grundsätzen. Außerdem können die Bundesländer ihrerseits
 Bewirtschaftungsauflagen machen.
 
 Die immer wieder zitierte akute Gefahr von Strafzahlungen, die
 Deutschland drohen, wenn das Änderungsgesetz nicht sofort
 verabschiedet würde, besteht unserer Ansicht nach nicht. Die
 EU-Kommission hat der Bundesregierung in ihrem Schreiben von Ende
 Juni zwei Monate Zeit zu einer Stellungnahme gegeben. Diese Frist
 hätte auch kürzer bemessen werden können. Diese Zeit muss dafür
 genutzt werden, in Brüssel die Bedeutung der guten fachlichen Praxis
 in Deutschland zu vermitteln.
 
 Bei allen drei beabsichtigten Ausnahmen von der guten fachlichen
 Praxis (Holzeinschlag in größeren Mengen, Waldwegebau oder
 Grünlandumbruch), die zukünftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung
 erfordert hätten, gibt es in Deutschland keine Probleme. Die Union
 wird diese zusätzliche Bürokratie daher nicht mitmachen.
 
 Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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 Pressekontakt:
 CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Pressestelle
 Telefon:  (030) 227-52360
 Fax:      (030) 227-56660
 Internet: http://www.cducsu.de
 Email: fraktion@cducsu.de
 
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