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Haufe aktuell: Das Ehrenamt wird attraktiver: Bundestag will Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Geschrieben am 06-07-2007

Freiburg (ots) - Mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements" will die Bundesregierung die
ehrenamtliche Betätigung stärker fördern. Nach langer Diskussion
liegt dem Bundestag heute die Gemeinnützigkeitsreform zur
Entscheidung vor.

Erstmals wird es Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit
geben. Im Vordergrund steht dabei ein allgemeiner Freibetrag für
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 Euro im
Jahr. Mit dieser Aufwandspauschale sollen die Kosten abgegolten
werden, die den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Beschäftigung
entstehen. Profitieren werden also nicht nur die vielen
ehrenamtlichen Vereinsvorstände, sondern auch weitere Vereinshelfer
bis hin zum Platzwart, wenn man für seinen sonst ehrenamtlichen
Einsatz von seinem Verein eine kleine Aufwandsentschädigung erhält.

Neben neuen Spenden-Grundsätzen wird darüber hinaus der bekannte
Übungsleiterfreibetrag von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht.
Auch bei der wirtschaftlichen Betätigung erhalten die gemeinnützigen
Organisationen mehr Steuerspielraum durch die Anhebung der
Zweckbetriebsgrenze von 30.678 Euro auf 35.000 Euro.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass diese
Steuervergünstigungen schon ab Jahresanfang 2007, und damit
rückwirkend, zum Zuge kommen sollen. Allerdings muss der Bundesrat
noch Ende September hierzu seine (erwartete) Zustimmung erteilen.

Prof. Gerhard Geckle, Vereinsexperte aus Freiburg: "Das ist nun
das richtige Signal, damit man bei weit über 600.000 eingetragenen
Vereinen nicht nur die gemeinnützige Zielsetzung unterstützt, sondern
auch die Millionen von engagierten Mitgliedern über den neuen
Steuerfreibetrag für das Ehrenamt motiviert."

Konkrete Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens, eine
erste Kommentierung hierzu sowie eine Synopse mit den aktuellen
Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht können unter
http://www.vereins-office.de abgerufen werden.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel.: 0761-3683-975
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de


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