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WAZ: Nebentätigkeit von Abgeordneten: Dem Bürger verpflichtet - Leitartikel von Ulf Meinke

Geschrieben am 04-07-2007

Essen (ots) - Das Grundgesetz spricht eine klare Sprache. Die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages, so heißt es in Artikel 38,
"sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht
gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Doch die Freiheit des
Abgeordneten hat ihre Grenzen. Künftig also müssen die Politiker
offen legen, wenn sie neben ihrer Tätigkeit als Parlamentarier Geld
erhalten - etwa als Vorstand, Aufsichtsrat oder Berater eines
Unternehmens. Die Freiheit des Abgeordneten, so formuliert es das
Verfassungsgericht, bedeutet keine Freiheit von Pflichten.

Ja, ein Mitglied des Bundestages ist zunächst einmal den Menschen
verpflichtet. Wenn man in diesem Zusammenhang schon über Geld reden
muss, ist der Steuerzahler der "Arbeitgeber" des Politikers, nicht
irgendein Konzern. Und dieser Arbeitgeber verlangt zu Recht vollen
Einsatz. Im Übrigen mussten sich auch Vorstände daran gewöhnen, dass
ihre Arbeitgeber, die Aktionäre, Auskunft über das jeweilige Gehalt
verlangen. Im Falle eines Abgeordneten sollte sich eigentlich gar
nicht die Frage stellen, was denn der Nebenjob oder der Hauptberuf
ist: die Arbeit als Parlamentarier oder als Firmenberater. Wie will
sich ein Mitglied des Bundestages wirklich um die Belange der Bürger
im eigenen Wahlkreis kümmern, wenn er in dutzenden Aufsichtsgremien
oder Verwaltungsräten sitzt?

Mindestens ebenso wichtig ist die Frage nach verdeckter
Einflussnahme auf die Parlamente. Verbieten kann, ja darf oder sollte
man einem Politiker seinen Job bei der Tabak-Lobby nicht. Es geht vor
allem darum, Transparenz herzustellen. Wenn ein Abgeordneter, der
sich gegen den Nichtraucherschutz engagiert, gleichzeitig Geld als
Berater der Zigarettenindustrie erhält, dann sollten dies die Wähler
wissen. Es wäre naiv zu glauben, ein Konzern verpflichte einen
Abgeordneten allein wegen seiner Fachkenntnisse. Natürlich geht es
auch um die Durchsetzung von Interessen.

Es ist ja richtig, dass sich der Bundestag nicht dem Wissen
selbstständiger Unternehmer oder Rechtsanwälte verschließen darf. Für
sie müssen in der praktischen Umsetzung der
Veröffentlichungspflichten Regeln gefunden werden, die Betriebs- oder
Mandantengeheimnisse schützen, damit die Politiker - und zwar
wirklich in Form eines Nebenjobs - ihren bürgerlichen Berufen
nachgehen können. Aber richtig ist auch, dass Abgeordneten schon
allein aus Steuermitteln ein finanziell unabhängiges Leben ermöglicht
wird. Dieses Privileg sollten Parlamentarier vor allem nutzen, um
klug und verantwortungsvoll die Politik zu gestalten.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

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Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: (0201) 804-8975
zentralredaktion@waz.de


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