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Brähmig: Beherbergungsbetriebe von steigenden GEZ-Forderungen entlasten

Geschrieben am 04-07-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussion um die steigende
Belastung deutscher Beherbergungsbetriebe durch Rundfunkgebühren
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:

Deutsche Beherbergungsbetriebe sind mit steigenden
Rundfunkgebühren konfrontiert, die erheblich höher als die ihrer
Konkurrenz innerhalb der EU liegen. Deshalb haben die Vorsitzenden
der Arbeitsgruppen von SPD und CDU/CSU die Ministerpräsidenten der
Bundesländer in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die aktuelle
Regelung der Gebührenerhebung zu überarbeiten und auf die GEZ
einzuwirken, die seit dem Jahreswechsel nicht mehr zulässige
Abmeldung außerhalb der Saison wieder zuzulassen. Ziel ist die
Schaffung und Sicherstellung einer verständlichen und kalkulierbaren
Einzugspraxis, die insbesondere für die Existenz von kleinen
Beherbergungsbetrieben unerlässlich ist.

In keinem anderen Land der Europäischen Union werden
Beherbergungsbetriebe durch Rundfunkgebühren so stark belastet wie in
Deutschland. Während in sieben Mitgliedstaaten - darunter Belgien,
Spanien, Portugal und die Niederlande - überhaupt keine
Rundfunkgebühren erhoben und die Kosten in Österreich bei 263 Euro
gedeckelt werden, müssen deutsche Hoteliers und Eigentümer von
Ferienwohnungen für jedes Fernseh- und Radiogerät zahlen.

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten (GEZ) hat diese Situation seit Anfang 2007
zusätzlich verschärft, indem sie die bisher allgemein praktizierte
mehrmonatige Abmeldung von Geräten in Ferienwohnungen, Hotels,
Hotelbetriebsteilen und Ferienzimmern seit dem Jahreswechsel nicht
mehr akzeptiert. Vermieter und Hoteliers müssen also auch dann
zahlen, wenn ihre Räumlichkeiten außerhalb der Saison leer stehen.
Die GEZ begründet diese neue Verfahrensweise mit dem Verweis auf den
neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der keine Rechtsgrundlage mehr
für die saisonale An- und Abmeldung von Ferienwohnungen und
Hotelteilen enthalte. Die dort in § 5 Abs. 2 Nr. 1-3 verankerte
Regelung, nach der Beherbergungsbetriebe eine pauschale Ermäßigung
von bis zu 50 Prozent der Rundfunkgebühren zugestanden wird, lässt
nach Auffassung der GEZ die temporäre oder saisonbedingte Abmeldung
nicht mehr zu.

Insbesondere Privatvermieter sehen sich dadurch gezwungen, ihren
Gästen in Zukunft keine Fernseh- und Radiogeräte mehr anzubieten, was
einen enormen Qualitätsverlust darstellen und den Tourismusstandort
Deutschland nachhaltig schwächen würde. Einige Vermieter überlegen
sogar ernsthaft, ihren Betrieb auf Grund der GEZ-Forderungen zu
schließen, da keine Aussicht besteht, diese Mehrkosten durch höhere
Einnahmen zu kompensieren.

Die Länder, als die für die Erhebung der Rundfunkgebühren
Verantwortlichen, müssen sich dieser Problematik stellen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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