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OLG: Länderliste kann Basis für Arzneiversand aus dem Ausland sein

Geschrieben am 28-06-2007

Berlin (ots) - Frankfurt/Berlin, 28. Juni 2007 (DAV) - In zweiter
Instanz hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Klage
des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) abgewiesen. In dem Verfahren
aus dem Jahr 2000 geht es um den Versandhandel von Arzneimitteln aus
den Niederlanden nach Deutschland.

Im Nachgang zu einer bereits vom Europäischen Gerichtshof (EuGH)
entschiedenen Fragestellung sollte u.a. geklärt werden, ob eine
Länderliste aus dem Bundesgesundheitsministerium die Basis für den
Versand von Arzneimitteln aus bestimmten europäischen Ländern sein
könne. Das OLG ist der Ansicht, dies sei zulässig; ließ aber die
Revision vor dem Bundesgerichtshof zu.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Hermann
Stefan Keller, sagte: "Ich habe meine Zweifel, ob damit dem
Verbraucher ein Dienst erwiesen wird. Denn das Urteil erlaubt,
Arzneimittel ohne Einhaltung deutscher Sicherheitsstandards an
deutsche Patienten zu versenden."

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7002
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Christian Splett
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030-40004-137, Fax: -133
Email: pressestelle@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de, www.aponet.de


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