| | | Geschrieben am 28-06-2007 NABU begrüßt EU-Klage gegen Deutschland wegen unzureichender Vogelschutzgebiete
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 Berlin (ots) - Der NABU hat die Entscheidung der EU-Kommission
 begrüßt, wegen der immer noch unzureichenden Ausweisung von
 EG-Vogelschutzgebieten in Deutschland den Europäischen Gerichtshof
 (EuGH) anzurufen. Das Verfahren 2001/5117 geht auf eine Beschwerde
 des NABU zurück, der detailliert nachgewiesen hatte, dass mehr als
 die Hälfte der Bundesländer ihre Verpflichtungen immer noch nicht
 vollständig erfüllt haben. Bereits im Jahr 1979 hatten sich die
 Mitgliedstaaten der EG mit der einstimmig verabschiedeten
 EG-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet, die für bedrohte Vogelarten
 wichtigsten Schutzgebiete auszuweisen. Dies sollte eigentlich bis
 1981 erfolgt sein. "Es ist eine Schande, dass einige Bundesländer
 auch nach 26 Jahren immer noch nicht ihre Hausaufgaben erledigt
 haben", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
 
 Im Gegensatz zu ähnlich dicht besiedelten Staaten wie den
 Niederlanden oder Österreich, wo rund 12 Prozent der Gebiete
 ausgewiesen wurden, hat Deutschland erst knapp neun Prozent der
 Fläche nach Brüssel gemeldet. Laut Klageschrift der EU-Kommission
 haben vor allem Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
 Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ihre
 Pflichten immer noch nicht erfüllt, während andere Länder wie
 Brandenburg, Thüringen und Sachsen in den letzten Jahren etliche
 Vogelschutzgebiete nachgemeldet haben.
 
 "Wer aus vermeintlicher Rücksichtnahme auf Landwirtschaft,
 Straßenbau oder Industrie die Ausweisung der Gebiete blockiert, hat
 die Richtlinie und die bisherigen Urteile des EuGH immer noch nicht
 verstanden", so Tschimpke. Erst die Ausweisung der Schutzgebiete und
 ihre Integration in das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" schaffe
 Planungs- und Rechtssicherheit für Landnutzer, Kommunen und
 Industrie.
 
 "Deutschland hat sich verpflichtet, EU-Recht umzusetzen und das
 Artensterben bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Die bisherigen Analysen
 zeigen deutlich, dass "Natura 2000" mit den Vogelschutz- und
 FFH-Gebieten dazu einen entscheidenden Beitrag liefert", so der
 NABU-Präsident. Gerade im Vorfeld der UN-Vertragsstaatenkonferenz der
 "Konvention über biologische Vielfalt" (CBD) im Mai 2008 in Bonn sei
 es wenig überzeugend, wenn das Gastgeberland weltweit vermehrte
 Anstrengungen im Natur- und Artenschutz einfordere, sie aber vor der
 eigenen Haustür nicht praktiziere.
 
 Im Internet unter www.NABU.de
 
 Originaltext vom NABU
 
 Originaltext:         NABU
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6347
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6347.rss2
 
 Pressekontakt:
 Rückfragen:
 Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik, Tel. 0228-4036-166, mobil
 0172-5966098.
 
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