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Pfeiffer: Emissionshandel muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft berücksichtigen

Geschrieben am 13-04-2006

Berlin (ots) - Zur Einigung zwischen Bundesumweltminister Gabriel
und Bundeswirtschaftsminister Glos über den Nationalen
Allokationsplan 2008 bis 2012 (NAP II) erklärt der Koordinator in
Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer
MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Zertifikatehandel immer als
richtiges Klimaschutzinstrument begrüßt, da er marktkonform Anreize
zur CO2-Minderung und für Neuinvestitionen in einen
klimaverträglichen Kraftwerkspark setzt. Dringend notwendig sind aber
Korrekturen an der Ausgestaltung des Emissionshandels, die im Ansatz
durch den Entwurf des NAP II angepackt werden.

Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung der
Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Wirtschaft. Die im NAP
II-Entwurf vorgesehene geringere Minderungspflicht für das
produzierende Gewerbe ist hierzu ein wichtiger Beitrag.

Das Problem der Einpreisung der Opportunitätskosten ist damit aber
nicht vollständig gelöst. Hier kann mittelfristig die Verbesserung
der Wettbewerbsbedingungen im Strommarkt helfen zwar. Dabei setzt die
Unionsfaktion auf die Arbeit der Bundesnetzagentur. Sie sorgt für
einen diskriminierungsfreien Netzzugang und über die Entgeltkontrolle
sowie über die Schaffung der Anreizgelierung für faire Entgeltpreise.
Durch neue Anbieter im Strommarkt werden die etablierten Versorger
nicht mehr so einfach den Zertifikatepreis an die Verbraucher
weitergeben können.

Kurzfristig hilft dies der Wirtschaft und den Verbrauchern nicht,
die momentan unter den hohen Strompreisen leiden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher:

- weitere Optionen zur Unterbindung der Einpreisung des
Zertifikatepreises zu überprüfen, insbesondere durch die
Berücksichtigung des Reviews auf europäischer Ebene.

- Mehr Liquidität für den CO2-Zertifikatemarkt, um Entlastungen
beim Preisniveau zu erreichen. Die flexiblen Instrumente JI und CDM
sind daher weitgehend auszuschöpfen.

- Der NAP II sollte fristgerecht zum 30.06. bei der EU-Kommission
gemeldet werden. Das erwarten wir aber auch von den anderen
Mitgliedstaaten. Deutschland braucht Klarheit über die
Ausgestaltungen des gesamteuropäischen Emissionshandels. Sonst
besteht die Gefahr weiterer Wettbewerbsverzerrungen.

Die Ausgestaltung des Emissionshandels hat großen Einfluss auf die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Letzte Entscheidungen über den NAP
II dürfen daher erst in der zweiten Jahreshälfte getroffen werden.
Wir sehen insbesondere im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum
Zuteilungsgesetz die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen.
Insbesondere die Ergebnisse des Reviews auf europäischer Ebene sowie
die Zuteilungspläne der anderen Mitgliedstaaten sind bei
Nachbesserungen zu berücksichtigen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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