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Neuregelungen im Emissionshandel belasten RWE Power erheblich - Unterausstattung steigt auf voraussichtlich bis zu 50 Prozent

Geschrieben am 22-06-2007

Essen (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute die Rechtsgrundlage
zum Emissionshandel für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
verabschiedet. Das Gesetz muss noch in den Bundesrat. Durch die
Neuregelung wird RWE Power voraussichtlich 65 bis 70 Millionen Tonnen
pro Jahr zukaufen müssen. Das entspricht bis zu 50 Prozent des
gesamten Bedarfs des Unternehmens. Auf Grund des fehlenden
Braunkohlenbenchmarks trifft dies insbesondere die
Braunkohleverstromung.

Dr. Ulrich Jobs, Vorstandsvorsitzender der RWE Power betont: "Wir
bedauern, dass es zu einer massiven Benachteiligung der Braunkohle
kommt, zumal wir in den vergangenen Monaten mit unermüdlichem Einsatz
und mit Unterstützung der nordrhein-westfälischen Landesregierung
sowie der Mehrheit des Bundesrats für faire Regeln für die Braunkohle
gekämpft haben. Eine Diskriminierung der heimischen Braunkohle ist
nicht sachgerecht. Sie ist der einzige heimische, subventionsfreie
und wettbewerbsfähige Energieträger, den wir haben." Auch auf die
negativen Auswirkungen der kostenpflichtigen Vergabe von
Emissionsrechten u. a. auf Investitionen und Strompreise - habe man
die Politik frühzeitig hingewiesen.

Der Gesamtbetriebsrats-Vorsitzende der RWE Power, Günter Reppien,
sorgt sich vor allem um die Braunkohle: "In Deutschland hängen über
50.000 Arbeitsplätze an der Braunkohle. Und bei der Braunkohle bleibt
die komplette Wertschöpfung im eigenen Land - von der Gewinnung, über
die Verstromung bis hin zur Veredlung." Offenbar habe das bei den
Entscheidungen aber keine Rolle gespielt.

Jobs bekräftigte, dass RWE Power - trotz der zusätzlichen
Belastungen, die auf das Unternehmen zukämen - ihrer Linie beim Thema
Klimaschutz treu bleibe: "Wenn wir beim Thema CO2-Ausstoß wirklich
etwas bewegen wollen, dann müssen wir unsere
Investitionsentscheidungen konsequent umsetzen. Das tun wir mit dem
neuen Braunkohlenkraftwerk in Neurath ebenso wie mit unserer hoch
modernen Gas- und Dampfturbinenanlage in Lingen. Unser Konzept, auf
technische Innovationen und einen breiten Energiemix zu setzen, ist
und bleibt richtig. Nur so können wir Versorgungssicherheit,
Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz gewährleisten."

Die wesentlichen Eckpunkte des ZuG auf einen Blick:

- Die Obergrenze an zuteilbaren CO2-Zertifikaten wird für die
Handelsperiode 2008 bis 2012 auf 453 Millionen Tonnen pro Jahr
festgelegt. Dies sind 6 Prozent weniger als die relevanten
Ist-Emissionen im Jahr 2005.

- Während in der ersten Emissionshandelsperiode alle
CO2-Zertifikate kostenfrei zugeteilt wurden, sollen nun 40
Millionen Berechtigungen pro Jahr zum Marktpreise abgegeben
werden. Das entspricht rund 9 Prozent der gesamten Menge. Diese
Regelung ist von der Regierungskoalition neu in den Gesetzestext
aufgenommen worden. Die Regierungskoalition hat damit den
Spielraum, den die europäische Emissionshandelsrichtlinie gibt
(maximal 10 Prozent kostenpflichtige Vergabe), fast vollständig
ausgeschöpft.

- Die 40 Millionen Tonnen werden ausschließlich von den Mengen
abgezogen, die auf die Stromerzeugung entfallen. Allein RWE ist
davon mit etwa 15 Millionen Tonnen pro Jahr betroffen. Bei einem
aktuellen Börsenpreis von rund 22 Euro je Tonne entspricht das
einem Finanzvolumen von mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr.

- Es gibt keinen eigenen Braunkohlenbenchmark. Selbst für
modernste Anlagen wie das von RWE Power am Standort Niederaußem
betriebene Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik
(BoA) bzw. wie die gerade im Bau befindliche BoA 2&3 in Neurath
ist damit eine Unterdeckung von fast 20 Prozent verbunden.

Originaltext: RWE Power AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=25081
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_25081.rss2

Pressekontakt:
Lothar Lambertz
Presse
T 0201/12-23984


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