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Lausitzer Rundschau: Prozess gegen Rechtsanwalt in Cottbus geplatzt Schlechter Stil

Geschrieben am 20-06-2007

Cottbus (ots) - Ein Angeklagter kann sich verteidigen, wie er es
für richtig hält. Dieser Grundsatz gilt für einen Gemüsehändler wie
für einen Rechtsanwalt. Wenn letzterer aber angeklagt ist wegen Taten
im rechtsanwaltschaftlichen Kerngeschäft, dann ist das etwas anderes
als ein Ladendiebstahl. Schließlich sind Rechtsanwälte eine wichtige
Säule des Rechtsstaates. Sie beeinflussen mit, wie groß das Vertrauen
der Bürger in die Justiz oder wie stark ihr Misstrauen ist. Die Wahl
ihrer Mittel müssen sich solche Angeklagte wie ihre Verteidiger
deshalb genau überlegen. Was im Prozess gegen den Lausitzer
Rechtsanwalt Klaus L. abgelaufen ist, stärkt eher das (Vor-)Urteil
vom Saustall Justiz. Ein Verfahren mit durchsichtigen Methoden
platzen zu lassen, ist schlechter Stil. Unentschuldigtes Fehlen löst
keine Probleme, sondern verstärkt sie. Und am Ende könnte wieder
einmal der Steuerzahler die Zeche begleichen. Zwar sind dem säumigen
Verteidiger vom Gericht die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.
Ob er sie am Ende auch bezahlt, darüber wird sicher noch mit
erheblichem Aufwand gestritten.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
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