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Deutschland ist Exportweltmeister - auch dank Elektroschrott!

Geschrieben am 20-06-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Dokumente liegen in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und sind unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Deutsche Umwelthilfe dokumentiert nach Inspektion vor Ort
unhaltbare Zustände - Elektroschrott wird als angebliche Handelsware
etwa nach Vietnam und Usbekistan verschoben, Kleinbusse und Pkw mit
Müll und alten Kühlschränken vornehmlich nach Afrika - Umweltsenator
Gedaschko gibt sich ungerührt und ahnungslos

20. Juni 2007: Die seit dem Inkrafttreten des Baseler
Übereinkommens über den grenzüberschreitenden Abfallexport im Jahr
1992 einigermaßen eingedämmte illegale Müllentsorgung in die
Entwicklungsländer wird offenbar schwunghaft wiederbelebt. Das legen
die Ergebnisse einer Inspektion im Hamburger Hafen nahe, die
Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auf entsprechende
Hinweise hin kürzlich durchgeführt haben. Die Inaugenscheinnahme von
zum Export bestimmten Containern mit gebrauchten Elektrogeräten sowie
von Altautos kurz vor der Verschiffung und Folgerecherchen der DUH in
der Abfallszene begründen den Verdacht, dass erneut in großem Stil
gefährlicher Schrott fälschlich als Handelsware deklariert aus
Deutschland in arme Länder entsorgt wird. Von den Ergebnissen setzte
die DUH inzwischen den Hamburger Umweltsenator Axel Gedaschko (CDU)
in Kenntnis. Doch die Behörde reagierte desinteressiert und
abwiegelnd.

"Nicht weit von der Umweltbehörde entfernt, breitet sich am
Hamburger Hafen ein Biotop der besonderen Art aus:
Computerbildschirme und alte Röhrenfernseher, die aus
Schiffscontainern purzeln, hunderte, wenn nicht gar tausende Pkw und
Kleintransporter, randvoll mit Elektro- und anderen Abfällen, die zum
Export in die Armutsregionen Afrikas bereitstehen", erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dass der zuständige
Umweltsenator in einem Schreiben an die DUH mitteilte, das alles habe
seine Richtigkeit, die zur Verschiffung bereitgestellten Container
seien ordnungsgemäß deklariert und laut eingereichter Dokumente sei
der Inhalt funktionstüchtige "Handelsware", hält Resch für "einen
schlechten Witz". Die Abwiegelungsstrategie des Umweltsenators
erfülle den Tatbestand der "Beihilfe zur transnationalen
Umweltverschmutzung".

Experten der DUH hatten das Gelände am Hamburger Hafen kürzlich
nach einem entsprechenden Hinweis inspizieren können und die
unhaltbaren Zustände mit der Digitalkamera dokumentiert. Neben alten
Computerbildschirmen, Fernsehern und Altautos stießen die
Umweltschützer auch auf Kühl- und Gefrierschränke, die nach dem
Augenschein mit großer Wahrscheinlichkeit noch den Ozon- und
Klimakiller FCKW enthielten. Ihr Export ist verboten.

Als einen Auslöser für die Neuauflage der Müllexportmisere aus den
1980er Jahren identifizieren die Umweltschützer die Auflagen zur
Verwertung beziehungsweise seriösen Entsorgung, die das im
vergangenen Jahr 2006 verabschiedete Elektrogesetz Herstellern von
Elektrogeräten und deren Subunternehmen aus der Entsorgungsbranche
auferlegt. Nach DUH-Informationen kursieren in der Abfallszene
Angebote der Exporteure, die beispielsweise für ausrangierte
Computerbildschirme 50 ct bis 1 Euro bezahlen. Das ist für die
angesprochenen Unternehmen lukrativ, denn für eine seriöse Entsorgung
müssen die Unternehmen den Entsorgern normalerweise rund 4 Euro
bezahlen - die Differenz für Hersteller und Entsorger beträgt also
4,50 bis 5,00 Euro pro Gerät. Eva Leonhardt, Leiterin
Kreislaufwirtschaft bei der DUH, berichtete von ausdrücklichen
Hinweisen der Exporteure an ihre potenziellen Kunden, wonach
Bildschirme besserer Qualität beim Packen der Container in den
äußeren Schichten sichtbar gestapelt sein sollten und die erkennbar
kaputte Ware im nicht sofort sichtbaren hinteren Teil des Containers.
"Das ärgerliche ist - neben der mutmaßlich unsachgemäßen und
gesundheitsgefährdenden Entsorgung in den armen Ländern - dass
gesetzestreue Unternehmen bei derartigen Preisen und Praktiken nicht
mithalten können und verlieren", sagt Frau Leonhardt. "Am Ende wird
das Elektro-Gesetz diskreditiert, statt ökologischen Fortschritt
produzieren wir Rückschritt. Hier ist unbedingt einzuschreiten, damit
die Ziele des Gesetzes auch in die Praxis umgesetzt werden".

"Es ist mehr als verwunderlich, mit welcher Begründung die
Hamburger Umweltbehörde sich ihrer Verantwortung zu entledigen
versucht. Das internationale Baseler Übereinkommen und die
EU-Abfallverbringungsverordnung sehen ausdrückliche Exportverbote für
Abfälle zur Beseitigung und Ausschlachtung vor, und die Durchsetzung
dieser Exportverbote obliegt den zuständigen Behörden des
Versandstaates, hier also der Hamburger Umweltbehörde. Das kann und
darf bei Exportverboten auch gar nicht anders sein", erklärte die
Leiterin Recht und Verbraucherschutz der DUH, Cornelia Ziehm. Es gebe
eine eindeutige gesetzliche Verantwortung des Versandstaates, die
auch Hamburg nicht auf Empfängerstaaten abwälzen könne. Allein dies
werde im Übrigen dem Verursacherprinzip sowie der Verantwortung der
Industriestaaten gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern
gerecht, so Ziehm weiter. Der Behauptung der Hamburger Umweltbehörde,
die ausrangierten Elektrogeräte seien funktionstüchtige Handelsware
und ihr Export mithin nach EU-Abfallrecht erlaubt, trat Ziehm
vehement entgegen. Sie verwies dafür insbesondere auf EU-Guidelines,
die Kriterien zur Unterscheidung von Abfall und Handelsware
festlegen. Danach sind z.B. nicht nur die Verträge zum Verkauf der
Elektrogeräte, sondern für jedes einzelne Gerät Funktionsnachweise
vorzulegen und eine ausreichende Verpackung sicherzustellen, die die
Geräte vor Beschädigungen auf dem Transport schützt. In der Realität
haben wir jedoch offensichtlich funktionsuntüchtige Geräte ohne auch
nur irgendeine Schutzverpackung gesehen. Ziehm: "Es handelt sich hier
mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um Handelsware, sondern um zur
Ausschlachtung bestimmte Geräte, damit um Abfälle und folglich um
eine illegale Abfallverbringung. Wer anderes behauptet, muss dringend
selbst mal die paar Schritte aus der Umweltbehörde zum Hafen laufen
und sich von der angeblichen Handelsware ein Bild machen."

Resch betonte, bei den von der DUH dokumentierten Vorgängen
handele es sich nicht um ein isoliertes Problem des Hamburger Senats,
sondern um ein "rücksichtsloses Fehlverhalten Deutschlands". Die
Bundesregierung rief Resch auf, dafür zu sorgen, dass die illegalen
Exporte von Elektro-Altgeräten und Altfahrzeugen beendet würden.
"Sonst kriegt der Jubelruf ´Deutschland ist Exportweltmeister´ bald
einen ganz neuen unappetitlichen Klang". So würden von jährlich 3
Millionen abgemeldeten Fahrzeugen nur etwa eine halbe Million
ordnungsgemäß verwertet und 2,5 Millionen exportiert, der Verbleib
von 2 Millionen dieser Fahrzeuge sei unklar. Bei Elektro-Altgeräten
sei die Zahl der Exporte nicht zu beziffern.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin,Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, mobil 0171/3649170,
E-Mail: resch@duh.de

Eva Leonhardt, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/258986-12, Fax: 030/258986-19, mobil:
0151/16716545, E-Mail: leonhardt@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:
ziehm@duh.de


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