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"Schon ein ungewöhnlicher Vorgang" - BGH zur Postklage des BGA

Geschrieben am 15-06-2007

Berlin (ots) - "Auch wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat,
dem Grundsatz des Vertrauensschutzes zu folgen, so hat er doch klar
festgestellt, dass das damalige Vorgehen des Wirtschaftsministers
rechtswidrig war. Insofern werten wir das BGH-Urteil als einen
Teilerfolg, auch wenn der große Wurf nicht gelungen ist. Am Ende
fehlte wohl das letzte Quäntchen Mut, die Unabhängigkeit der
Regulierungsbehörden zu stärken und das rechtswidrige Vorgehen auch
für unwirksam zu erklären." Dies erklärt Gerhard Handke,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und
Außenhandels (BGA), heute in Berlin.

Der Bundesgerichtshof hatte zuvor entschieden, das rechtswidrig
festgesetzte Porto aus Vertrauensschutzgründen zugunsten der
Deutschen Post AG bestehen zu lassen.

"Überhöhte Briefentgelte sind nichts anderes, als eine Strafsteuer
auf Briefbeförderungsleistungen zu Lasten der deutschen Postkunden
bei gleichzeitiger Subvention der Post. So müssen die gesamte
deutsche Wirtschaft und jeder einzelne Bürger für die ineffiziente
Kostenstruktur des Monopolisten blechen. Umso wichtiger ist es, dass
dieses überkommene Monopol tatsächlich Ende des Jahres ausläuft.
Klare Gewinner sinkender Preise wären die deutschen Postkunden und
nicht etwa die ausländische Postkonkurrenz", so der
Hauptgeschäftsführer und abschließend: "Letztendlich führt das
Urteil zu einer Art 'Ministererlaubnis' außerhalb von Recht und
Gesetz. Die höchstrichterliche Entscheidung erschüttert das Vertrauen
auch in die anstehende Liberalisierung der Gas- und Strommärkte."

39, Berlin, 15. Juni 2007

Originaltext: BGA Bundesverb.Dt.Groß- u. Außenhandels
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6564
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6564.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529


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