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Paritätischer Wohlfahrtsverband hält Zuwanderungsgesetz für unzureichend / "Bleiberechtsregelung kann Verschärfungen und Versäumnisse nicht rechtfertigen"

Geschrieben am 14-06-2007

Berlin (ots) - Mit der heute im Bundestag beschlossenen Änderung
des Zuwanderungsgesetzes werden nach Ansicht des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes wichtige europarechtliche Vorgaben nicht
angemessen umgesetzt. Der Verband kritisiert vor allem, dass
Flüchtlingen, die nach dem europäischen Menschenrechtsstandard nicht
in Krisengebiete abgeschoben werden können, in Deutschland immer noch
kein sicherer Aufenthaltstatus gewährt wird.

Vor allem beklagt der Verband die Verschärfungen bei der
Familienzusammenführung. Diese seien familienfeindlich und
verfassungsrechtlich bedenklich, so Verbandsvorsitzender Eberhard
Jüttner. "Der geforderte Nachweis von Deutschkenntnissen schon vor
der Einreise verhindert die Familienzusammenführung, löst aber nicht
das Problem der Zwangsheirat", sagte Jüttner. "Aufenthaltsrechtliche
Verbesserungen, die tatsächlich die Position der Opfer von
Zwangsheirat gestärkt hätten, werden dagegen nicht umgesetzt."

Die vorgesehene Bleiberechtsregelung ist nach Einschätzung des
Verbandes ein Fortschritt gegenüber dem unzulänglichen Beschluss der
Innenministerkonferenz vom November 2006. Es gebe aber nach wie vor
zahlreiche Ausschlussgründe, die vielen langjährig Geduldeten eine
Aufenthaltserlaubnis verwehrten. Das geplante Gesetz verhindere zudem
nicht, dass künftig erneut Flüchtlinge, die nicht in ihr Heimatland
zurückkehren können, jahrelang mit dem unsicheren Status der Duldung
leben müssten. Jüttner: "Schon jetzt ist klar, dass es in Kürze
wieder Reformbedarf beim Zuwanderungsrecht geben wird."

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartnerin: Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304


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