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Bleser/Jahr: Mehr Tierschutz beim Schächten

Geschrieben am 14-06-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Absicht Hessens, die Anforderungen
für das betäubungslose Schlachten (Schächten) zu verschärfen,
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser
MdB, und der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Peter Jahr MdB:

Am Montag, den 18.06.2007 wird im Bundesrat über den
Gesetzesantrag des Landes Hessen zur Änderung der Anforderungen für
das betäubungslose Schlachten beraten. Ziel des hessischen
Gesetzesantrages ist es, verschärfte Anforderungen an
Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten im
Tierschutzgesetz festzulegen. Danach soll die zuständige Behörde eine
Ausnahmegenehmigung für eine Schlachtung ohne Betäubung nur erteilen
dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass diese erforderlich ist, um den
Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu
entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft
das Schächten vorschreiben. Ferner muss vor, während und nach dem
Schächten gewährleistet sein, dass dadurch bei dem betroffenen Tier
im Vergleich zu einer gesetzmäßigen Schlachtung mit vorheriger
Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden,
insbesondere Ängste auftreten.

Wir befürworten die hessische Initiative. Nur durch ein
Tätigwerden des Bundesgesetzgebers kann das Spannungsfeld zwischen
den Verfassungsgütern Tierschutz und Religionsfreiheit in einer Weise
gelöst werden, die beiden gerecht wird. So ist der geforderte
Nachweis zwingender religionsgemeinschaftlicher Vorschriften eine
Verbesserung der bisherigen Praxis. Der Tierschutz wird dadurch
nicht mehr der Beliebigkeit preisgegeben. Besonders erfreulich ist
zudem das Erfordernis einer Vergleichbarkeit mit den entstehenden
Schmerzen und Leiden der Tiere. Für die Tiere darf das Schächten
nicht mit erheblich mehr Schmerzen und Leiden verbunden sein, wie sie
beim gewöhnlichen Schlachten auftreten.

Eine solche bundesweit einheitliche Lösung in dieser wichtigen
Frage, die viele Bürgerinnen und Bürger bewegt, ist längst
überfällig.

Ziel muss es bleiben, dass ein betäubungsloses Schächten in
Deutschland unmöglich gemacht wird. Aus der Sicht des Tierschutzes
ist und bleibt das betäubungslose Töten von Tieren grundsätzlich
abzulehnen, weil es dem Tier unnötiges Leid zufügt. Tiere sind vor
dem Schlachten wirkungsvoll zu betäuben. Jede Begründung, warum Tiere
nicht mit modernen Methoden vor dem Schlachten betäubt werden können,
ist aus der Sicht von Tierschützern nicht nachvollziehbar.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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