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Rheinische Post: Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil im Streit um Politiker-Nebeneinkünfte am 4. Juli

Geschrieben am 13-06-2007

Düsseldorf (ots) - Im Streit um die Veröffentlichung der
Nebeneinkünfte von Politikern will das Bundesverfassungsgericht am 4.
Juli 2007 sein Urteil verkünden. Dies berichtet die "Rheinische Post"
(Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Justizkreise. Insgesamt neun
Bundestagsabgeordnete hatten in Karlsruhe dagegen geklagt, ihre
Einkünfte aus Nebentätigkeiten offen zu legen, darunter Friedrich
Merz (CDU) und Peter Danckert (SPD).

Ihre Klage richtet sich gegen die im Juni 2005 von der damaligen
rot-grünen Mehrheit im Bundestag geänderten Verhaltensregeln für
Abgeordnete. Demnach müssen berufliche Tätigkeiten neben dem
Abgeordnetenmandat samt den daraus bezogenen Einkünften dem
Bundestagspräsidenten gemeldet werden, wenn sie 1000 Euro im Monat
oder 10 000 Euro im Jahr überschreiten. Veröffentlicht werden sollen
die Nebeneinkünfte als Einordnung in drei Gruppen: 1000 bis 3500
Euro, 3500 bis 7000 Euro oder darüber. Merz hatte unter anderem vor
einem Parlament gewarnt, in dem am Ende nur noch Beamte,
Studienabbrecher und Berufspolitiker einen Platz fänden.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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