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Bedenken der EU-Kommission durch Maßnahmenkatalog ausgeräumt / Beihilferechtliches Verfahren gegen ARD und ZDF eingestellt

Geschrieben am 01-06-2007

Mainz (ots) - Bedenken der EU-Kommission durch Maßnahmenkatalog
ausgeräumt /
Beihilferechtliches Verfahren gegen ARD und ZDF eingestellt /
Intendant Schächter: Schlussstrich kann erst nach staatsvertraglicher
Umsetzung der Brüsseler Maßnahmen gezogen werden

Das Ziel, die EU-Kommission von der Einleitung eines förmlichen
beihilferechtlichen Verfahrens gegen ARD und ZDF abzubringen und
stattdessen über einen zugesagten Maßnahmenkatalog zu einer
Beendigung des Verfahrens zu kommen, ist erreicht worden. Die von
Deutschland eingegangenen Verpflichtungen haben die Bedenken der
EU-Kommission in Bezug auf die Unvereinbarkeit der geltenden
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausräumen können.
Die Kommission hat deshalb entschieden, das Verfahren einzustellen
und hat dies der Bundesrepublik Deutschland vor wenigen Wochen
mitgeteilt.
In einer Würdigung des Verfahrensabschlusses vor dem ZDF-Fernsehrat
in Kiel wertete es ZDF-Intendant Markus Schächter als Erfolg, dass
"zentrale Strukturprinzipien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in
Deutschland grundsätzlich verteidigt werden konnten." Dies gelte für
den Funktionsauftrag und die Entwicklungsgarantie im Digitalzeitalter
ebenso wie für die Autonomie und die gesellschaftliche
Binnensteuerung der öffentlich-rechtlichen Anstalten. In der nun
anstehenden staatsvertraglichen Umsetzung dürfe dieses Ergebnis aber
nicht verfälscht werden. Dies gilt insbesondere für die
Konkretisierung des Funktionsauftrags unter maßgeblicher Beteiligung
des Fernsehrates, die nicht durch allzu enge staatsvertragliche
Vorgaben entwertet oder durch staatliche "Genehmigungsakte"
relativiert werden sollte. Das ZDF hat seine Bereitschaft erklärt, an
der Umsetzung der Maßnahmen, die bis April 2009 abgeschlossen sein
muss, konstruktiv mitzuarbeiten. "Ein Schlussstrich unter die
Angelegenheit kann erst nach erfolgreicher staatsvertraglicher
Umsetzung der Brüsseler Maßnahmen gezogen werden", so Intendant
Markus Schächter.
Die Kommission habe sich allerdings nicht darauf eingelassen, die
Beihilfefrage, wie von deutscher Seite gewünscht, offen zu lassen.
Deshalb müsse auch in Zukunft damit gerechnet werden, dass die
Kommission das deutsche Rundfunksystem prüft und, soweit sie dies für
erforderlich hält, Änderungen veranlassen könnte.
Bei alledem müsse sich die Kommission aber auch die von ihr
geforderte ökonomische Betrachtungsweise vorhalten lassen, nach der
sie Maßnahmen nur bei erheblicher Beeinträchtigung der Handels- und
Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft veranlassen kann. Hierzu
hat das ZDF ein Gutachten vorgelegt, das einen entsprechenden
Diskussionsprozess in Gang setzen soll.
Kiel/Mainz, 1. Juni 2007
ZDF Pressestelle

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7840
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle

Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121


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