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CSU-Landesgruppe / Mayer: Werbung für terroristische Vereinigung muss strafbar sein

Geschrieben am 31-05-2007

Berlin (ots) - Zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai
2007 über die fehlende Strafbarkeit der Werbung für terroristische
Vereinigungen erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner kürzlich getroffenen
Entscheidung zur Vorschrift des § 129a Strafgesetzbuch eine
bedenkliche Strafbarkeitslücke aufgedeckt. Demnach ist das Werben für
terroristische Organisationen wie Al-Quaida, die Recht-fertigung
ihrer Ziele oder auch die Verherrlichung der von ihr begangenen
Straftaten als solche nicht mehr als Unterstützung terroristischer
Vereinigungen strafbar. Dies, so stellt das Gericht klar, ist die
Folge einer Änderung der entsprechenden Strafvorschrift durch die
frühere rot-grüne Bundesregierung im Jahre 2002. Strafbar macht sich
seitdem nur noch, wer gezielt um Mitglieder oder Unterstützer einer
konkreten terroristischen Vereinigung wirbt.

Die Konsequenzen der Gesetzesänderung von 2002 werden durch diese
Entscheidung mehr als deutlich. Im vom Bundesgerichtshof
entschiedenen Fall hatte der Beschuldigte in einer Vielzahl von
Fällen im Internet Audio- und Videobotschaften verbreitet, in denen
zum Dschihad aufgerufen und Terroranschläge gerechtfertigt wurden.
Der Bundesgerichtshof hatte über die Fortdauer der Untersuchungshaft
für den Beschuldigten zu entscheiden. Auch wenn im konkreten Fall der
Haftbefehl vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, weist das Gericht
ausdrücklich darauf hin, dass etwa der Aufruf zum "heiligen Krieg"
oder zu nicht näher bezeichneten terroristischen Aktivitäten derzeit
straffrei ist. Bei einer nur geringfügig anderen Fallgestal-tung
hätte der Beschuldigte frei gelassen werden müssen. Es wird nun
unverzüglich zu klären sein, welche Konsequenzen aus dieser
Entscheidung zu ziehen sind. Es ist nicht hinnehmbar, dass in
Deutschland straffrei für Al-Quaida oder den Dschihad geworben werden
darf.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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