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Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs bestätigt enge Grenzen für Glücksspiel-Monopole in Europa

Geschrieben am 30-05-2007

Wien (ots) - Der Gerichtshof der EFTA hat am 30. Mai 2007 eine
weitere Entscheidung zum norwegischen Glücksspielmonopol bekannt
gegeben. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für
Pferdewetten, Sportwetten und Lotto zulässig sind.

Mit seiner Entscheidung ist der EFTA-Gerichtshof inhaltlich den
Gambelli- und Placanica- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
gefolgt. Danach können Monopole allenfalls dann zulässig sein, wenn
die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet ist,
Spielangebote zu reduzieren. Zudem müssen staatliche Maßnahmen
notwendig, verhältnismäßig und kohärent sein. In diesem Zusammenhang
legt der Gerichtshof die Kriterien im Einzelnen fest. Die Beweislast
hierfür trifft den Mitgliedstaat.

Der Gerichtshof betonte des Weiteren, dass - sofern das nationale
monopolistische System nicht geeignet, verhältnismäßig oder notwendig
ist - internationalen Anbietern der Zugang zum jeweiligen Markt nicht
untersagt werden kann.

Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO: "Die Entscheidung des
Gerichtshofs bestätigt die bereits seitens der EU-Kommission
geäußerte Kritik an den teilweise noch bestehenden nationalen
Beschränkungen. So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine
einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen
können, sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am
Diskriminierungsverbot zu messen."

Rückfragehinweis:

Presse:
Karin Klein, Corporate Communications
bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria
Tel.: +43(0)50 858-20008
mailto:press@bwin.org
www.bwin.ag
Investoren:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria
Tel.: +43 (0)50 858-20017
mailto:investorrelations@bwin.ag
www.bwin.ag

Originaltext: bwin Interactive Entertainment AG
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