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LVZ: de Maizière lässt Vorwurf des Gesetzesvorstoßes im Zusammenhang mit sächsischer Korruptionsaffäre zurückweisen: "Erkenntnisdichte des Verfassungsschutzes war nicht ausreichend"

Geschrieben am 30-05-2007

Leipzig (ots) - Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) hat
Vorwürfe zurück weisen lassen, er könnte im Zusammenhang mit den
mutmaßlichen kriminellen Netzwerken in Sachsen während seiner
Amtszeit als sächsischer Innenminister in den Jahren 2004 und 2005
Gesetzesverstöße geduldet haben. "Der Verfassungsschutz beobachtet
Strukturen. Er ist keine Ermittlungsbehörde", erklärte Astrid Kny,
Sprecherin des Kanzleramtsministers gegenüber der "Leipziger
Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Die Erkenntnisdichte des
Verfassungsschutzes war nicht ausreichend, um die PKK bzw. die
Ermittlungsbehörden zu informieren", ließ de Maizière gegenüber der
Zeitung erklären.
"Eher zufällig" hätten die Abgeordneten des sächsischen Landtages im
vergangenen Herbst davon erfahren, dass der Verfassungsschutz "seit
Jahren Informationen über kriminelle Netzwerke sammelte, die bis in
Justiz- und Politikkreise des Freistaats reichen", hatte zuvor André
Hahn, parlamentarischer Geschäftsführer der Linkspartei im Landtag,
geklagt. Nach dem sächsischen Verfassungsschutz müsste aber das
Landtagskontrollgremium über alle Vorgänge von besonderer Bedeutung
"zeitnah" unterrichtet werden. Eine derartige Unterrichtung habe es
jedoch bis letzten Herbst weder durch den amtierenden Innenminister
Albrecht Buttolo noch durch dessen Vorgänger Thomas de Maizière
gegeben. Das sei ein "klarer Gesetzesverstoß", der offenbar mit
Wissen der Minister begangen worden sei, meinte Hahn. Schließlich
erhielte der Innenminister regelmäßig Sachstandsberichte vom
Verfassungsschutz.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

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Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000


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