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Bernhardt: Unternehmensteuerreform verstetigt Aufschwung und senkt Bürokratiekosten

Geschrieben am 25-05-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs eines
Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 am 25. Mai 2007 im Deutschen
Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

Mit der heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten
Unternehmensteuerreform werden wir den erfreulichen Aufschwung in
Deutschland langfristig sichern. Mit einer Steuerbelastung für
einbehaltene Gewinne von unter 30 Prozent für alle Unternehmen geben
wir ein positives Signal an inländische und ausländische Investoren.
Dieses klare Bekenntnis zum Standort Deutschland führt zu mehr
Wachstum und Beschäftigung und kommt den Unternehmen ebenso zugute
wie den Menschen in unserem Lande. Besonders erfreulich ist, dass die
Union in wesentlichen Bereichen Verbesserungen durchsetzen konnte.

Hervorzuheben sind etwa die Verbesserungen für Unternehmen mit
hohem Investitionsaufwand. Künftig wird als Bezugsgröße bei der
Zinsschranke nicht mehr nur das EBIT, sondern das EBITDA zugelassen.
Mögliche branchenspezifische Belastungen, wie z.B. bei Factoring und
Leasing, bei PPP-Projekten oder auch im Bereich der Werften, werden
damit von vornherein entschärft. Gerade auch junge innovative
Unternehmen, wie z.B. im Bereich der Forschung und Entwicklung,
werden hiervon erheblich profitieren.

Des Weiteren haben wir wichtige Verbesserungen insbesondere für
unsere mittelständischen Unternehmen erreicht. Beim neuem
Investitionsabzugsbetrag wird die Betriebsvermögensgrenze von 210.000
EUR auf 235.000 EUR angehoben, die erforderliche konkrete Bezeichnung
des Investitionsguts weiter flexibilisiert und der
Investitionszeitraum von 2 Jahre auf 3 Jahre angehoben. Bei der
Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) wird
die Wertgrenze für die Sofortabschreibung von 100 EUR auf 150 EUR
angehoben. Für Wirtschaftsgüter über 150 EUR bis 1.000 EUR besteht
die Möglichkeit der Poolabschreibung; aufgrund des vorgesehenen
Gleichklangs von Steuer- und Handelsrecht werden in massivem Umfang
Bürokratiekosten vermieden. Insgesamt führt die
Unternehmensteuerreform damit zu einem Abbau von Bürokratiekosten von
168 Mio. EUR. Dies war stets ein besonderes Anliegen der Union.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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